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    Geschäftsbericht des Vorstandes des

    „kommunalpolitischen forums“ Sachsen-Anhalt e.V. 1999

    Nach der Jahreshauptversammlung am 30.01.1999 arbeitete der Vorstand auf der Grundlage eines Arbeitsplanes für das Geschäftsjahr 1999.

    Auf dessen Grundlage wurden folgende Vorstandssitzungen durchgeführt:

    08.01.1999 23.04.1999 03.09.1999

    30.01.1999 07.05.1999 15.10.1999

    26.02.1999 11.06.1999 26.11.1999

    19.03.1999 09.07.1999 11.12.1999

    Die Vorstandsarbeit im laufenden Vereinsjahr 1999 hat sich im wesentlichen mit der weiteren Entwicklung des öffentlichen Wirkens des Vereins in den Regionen des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt. Dies wirkte sich nachhaltig auf die Flexibilität der Organisation und Entscheidungsfindung aus. Durch die Arbeit des amtierenden Geschäftsführers und die Einstellung von zwei Bürohilfskräften wurden weitere Fortschritte bei der Aquirierung von Studien, Ausstattungsausschreibungen, die Zusammenstellung und Versendung der vereinseigenen Publikationen sowie die Absicherung von Veranstaltungen in den Landkreisen erzielt.

    Die konkrete Festlegung und Ausübung der Verantwortlichkeit der Mitglieder des Vorstandes in der Vereinstätigkeit und Geschäftsführung wird auch weiterhin Schwerpunkt in der Vorstandstätigkeit bleiben. Hierzu beschloß der Vorstand den Entwurf des Veranstaltungsplanes für das 1. Halbjahr 1999.

    Dabei haben wir eine größere inhaltliche Breite und flächenmäßige Präsenz erzielt. Dazu wurden die Erfahrungen aus den Kreisen Merseburg/Querfurt, Weißenfels sowie dem Burgenlandkreis mit den Mitgliedern des "kommunalpolitischen forums", den interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie SypathisantInnen ausgewertet.

    Grundlage dafür war die vorgesehene "Regionalisierungskonzeption" des Vorstandes. Problematisch erwies sich jedoch die Umsetzung dadurch, daß trotz dezentraler Verantwortungsfestlegung die organisatorische Vorbereitung in den Händen der Geschäftsstelle verbleiben sollte, um Reibungs- und Informationsverluste zu verhindern. Das führte zu erheblichen zeitlichen und organisatorischen Mehraufwendungen, der durch die reine ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes Grenzen gesetzt sind. Um hier Änderungen zu erreichen, ist die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle dringend geboten, die jedoch unter den Bedingungen der derzeitigen Förderpraxis des Landes nicht durchsetzbar ist.

    Bei der Umsetzung des Veranstaltungsplanes gab es unter Berücksichtigung der im ersten Halbjahr stattgefundenen Kommunalwahl und der damit verbundenen Erreichbarkeit von kommunalen Mandatsträgern, interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie BewerberInnen Verschiebungen. So konnten die geplanten Regionalkonferenzen in der Altmark sowie im Harz im 1. Halbjahr nicht durchgeführt werden. Nach Beschluß des Vorstandes wurden diese Veranstaltungen im 2. Halbjahr 1999 durchgeführt. Sechs Regionalveranstaltungen (Freyburg, Köthen, Zerbst, Roßlau, Wittenberg und Schönebeck) konnten im ersten Halbjahr mit Erfolg durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen bezogen sich auf Themen wie:

    • Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger
    • Kommunalwahlgesetz
    • Gemeinde- und Landkreisordnung
    • kommunales Wirtschaftsrecht.

    Ein weiterer Höhepunkt des 1. Halbjahres war die Durchführung des "kommunalpolitischen Wochenendes" vom 23. bis 25.04.1999 in Naumburg.

    Themenangebote an diesem Wochenende waren:

    • Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger
    • Hauptsatzung und Geschäftsordnung, rechtliche Grundlagen für das Wirken der Vertretungskörperschaft
    • Rechte und Pflichten komm. Mandatsträger in kommunalen Beteiligungsgesell-schaften
    • kommunale Arbeitsmarktpolitik
    • Tarifpolitik und Haushaltskonsolidierung, Auswirkungen des KiBeG
    • Lokale Agenda 21, Arbeit des Regionalbüros.

    In diesen Tagen fanden viele Veranstaltungen mit Angeboten für kommunalpolitisch Interessierte und Bewerber für kommunale Mandate statt. So blieb die Teilnahme von rd. 40 Personen unter unseren Erwartungen. Durch die Teilnehmer wurden die Themenauswahl als auch die Qualität der Beiträge der ReferentInnen als sehr gut bewertet.

    Durch eine schnelle Kontaktaufnahme zu den neu gewählten kommunalen Mandatsträgern sowie die bereits erwähnten Veranstaltungen konnten wir unseren Datenbestand auf über 1.800 interessierte Bürgerinnen und Bürger und Mandatsträger erweitern. Gleichzeitig ist es dem Verein gelungen, weitere regionale Strukturen zu entwickeln. Genannt werden sollten besonders der Regionalverband Harz, Anhalt, Mansfelder Land, Börde sowie Altmark. Damit verfügt der Verein mittlerweile über insgesamt 7 selbstständig arbeitende regionale Strukturen.

    Eine Vielzahl von Bildungs- bzw. Regionalveranstaltungen wurden u.a. im zweiten Halbjahr so z.B. in den Kreisen Altmark Stendal, Eisleben, Halberstadt, Schönebeck/Calbe, Wernigerode, Köthen, Ohrekreis, Burgenlandkreis sowie im Altmarkkreis Salzwedel/Gardelegen durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen durchschnittlich 30 und mehr interessierten BürgerInnen, BewerberInnen und MandatsträgerInnen teil.

    Vom 16. bis 17.10.1999 führten wir unser 4. kommunalpolitisches Wochenende in Kretzschau durch. Themen waren u.a.:

    • Novellierung des Kommunalabgabengesetzes
    • Lösung der Abwasserproblematik
    • Bürgerbeteiligung und -motivation, Mandatsausübung
    • Grundlagen der Motivation kommunaler Mandatsträger
    • Handlungshilfen für Geschäftsordnungen und Hauptsatzungen
    • Zukunft von Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt.

    Zu zuletzt genannten Themen wurden gezielt die Ergebnisse und Schlußfolgerungen aus bisher erarbeiteten und veröffentlichten Studien dargestellt und diskutiert. Die Beteiligung mit über 70 interessierten BürgerInnen und Mandatsträgern war sehr gut.

    Im Rahmen der Anhörungen der Landtagsfraktion der PDS zu Landesgesetzesvorhaben nahm unser Verein zu Themen mit kommunalpolitischer Relevanz, wie:

    • Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt,
    • Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
    • Antidiskriminierungsgesetz,

    Stellung.

    Unter Verantwortung und Teilnahme des "kommunalpolitischen forums" Sachsen-Anhalt e.V. fanden 1999 53 Veranstaltungen in den Regionen, Kreisen und Gemeinden zu Fragen der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit insbesondere zu:

    • Hauptsatzungen der kommunalen Gebietskörperschaften und Geschäftsordnungen der Vertretungen
    • der Einführung in und demokratischen Nutzung der Regelungen der Gemeinde- und Landkreisordnung, vor allem zur

    Nutzung plebiszitärer Elemente, wie Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Bürger- initiativen

    • des Kommunalabgabengesetzes,
    • zum Oberverwaltungsgerichtsbeschluß bezüglich der Straßenausbaubeiträge,
    • zum Landeshaushalt und seinen Wirkungen beim Aufstellen kommunaler Haushalte
    • zu Satzungsfragen im Bereich des Straßenausbaus, der Abwasser- und Abfallentsorgung
    • des Eigenbetriebsgesetzes
    • sowie zum Aufgabenfeld "Lokale Agenda 21"

    statt. Höhepunkt war im Herbst die gemeinsame Veranstaltung mit der Beckmann-Gesellschaft zum Agendaprozeß in Merseburg.

    Darüber hinaus leisteten vor allem Vorstandsmitglieder Hilfestellungen bei der Bewertung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen für kommunale Unternehmen sowie der Wahrnahme der Verantwortung von Mandatsträgern in Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie Gesellschafterversammlungen.

    Gemeinsam mit dem Verein zur Förderung von Bildung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt e.V. konnten die beiden Projekte

    • Öffentliche Bibliothek, die die Nutzung unserer eigenständigen kommunalpolitischen Bibliothek einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich macht, sowie
    • Regionalbüro "Lokale Agenda 21" Merseburg

    weiterentwickelt und neu aufgenommen das Projekt "Kommunale Gedenkstätten des Landes Sachsen-Anhalt" werden.

    Mit der Erarbeitung von Studien und Handreichungen wurden die eigenständigen Publikationen durch folgende Schriften ergänzt:

    • "Zu den Entscheidungs-, Handlungs- und Gestaltungsräumen der kommunalen Räte"
    • "Zum Einfluß von Bürgerbewegungen auf die Entscheidungs-, Handlungs- und Gestaltungsräume der Kommunen"
    • "Zu den Faktoren des emotionalen moralischen Zusammenhalts des kommunalen Gemeinwesens und seiner Träger"
    • "Kommunale Zustände und Entwicklungen im Spiegel der Wahlen - dargestellt an den Kommunalwahlen 1999-"
    • "Zwecke, Grenzen und Perspektiven unternehmerischer Tätigkeit der Kommunen aus politikwissenschaftlicher Sicht/Wirtschaftsfördernde Rahmenbedingungen"
    • Handreichung "Kommunale Praxis - Aufgaben und Verantwortlichkeiten der gewählten Mandatsträger kommunaler Gebietskörperschaften"
    • Handreichung "Kommunale Praxis - einmalige und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge - Beispielsatzungen -"

    Hinzu kamen:

    • Kommunalinfo August 1999
    • Kommunalinfo September 1999 )
    • Kommunalinfo Oktober 1999 ) Druck ist noch nicht erfolgt
    • Kommunalinfo November 1999 )
    • Nachdruck Beispielsatzung Straßenausbau und Mindestquerschnittsregelung
    • Nachdruck Beispielhauptsatzungen und -geschäftsordnungen

    Die Zusammenarbeit mit den anderen "kommunalpolitischen foren" der Neuen Bundesländer wurde 1999 bei vorgesehenen Projekten und Veranstaltungen abgestimmt. So können wir die bereits vorhandenen Materialien besonders der Länder Brandenburg und Mecklenburg /Vorpommern und Berlin verstärkt auch für unsere Tätigkeit nutzen.

    Konzentrieren müssen wir uns gemeinsam auf die Gewinnung neuer MitgliederInnen sowie beim Aufbau eines Referentenstammes. Nach einer Bereinigung der Mitgliederübersicht und nach der Kommunalwahl verfügt unser Verein mit Stand vom 31.12.1999 über 42 natürliche und 11 juristische Personen. Dieses Ergebnis ist jedoch gemessen an den im Adressenpool zusammengefassten rd. 1.800 interessierten Bürgerinnen und Bürgern, MandatsträgerInnen und SympathisantInnen noch nicht befriedigend. Hierzu sollten der Vorstand und die regionalen Gliederungen weitere Anstrengungen unternehmen. Der Widerspruch besteht zum einen in der Nutzung der Arbeit des "kommunalpolitischen forum" durch interessierte BürgerInnen und kommunale Mandatsträger, zum anderen aber in der fehlenden Bereitschaft derselben, selbständig als Vereinsmitglied tätig zu werden.

    Ab September 1998 wurde eine weitere freie Mitarbeiterstelle zur Inter-Net-Betreuung unter Ausnutzung der 630 DM/Regelung (geringfügig Beschäftigte) mit einer Vergütung von 300 DM/Monat eingerichtet.

    Um die vielfältigen Publikationen schneller einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie interessierten BürgerInnen und Mandatsträgern unkompliziert Handlungshinweise und Unterstützung zukommen zu lassen, wurde über das Projekt "Inter-Net-Betreuung" die Präsenz des Vereins mit einer eigenen Adresse im Inter-Net weiter ausgebaut und qualifiziert. So wurde das Angebot des Vereins über 200 Mal durch Inter-Net-Benutzer in Anspruch genommen. Zugute dabei kam, dass das Angebot in verschiedenen Programmiersprachen für jeden Nutzer passgerecht gemacht wurde.

    Entsprechend dem Finanzplan wurde 1999 die Ausstattung der Geschäftsstelle ergänzt (neuer Computer und neues Fax-Gerät, Arbeitsplatz für das Projekt "kommunale Gedenkstätten").

    Dem Verein standen im Geschäftsjahr 1999 Einnahmen in Höhe von 88.888,58 DM zur Verfügung, darunter 81.889,99 DM Jahresfehlbedarfsausgleich aus Landesförde-rungen. Durch verstärkte Aktivitäten des Vereins konnten die eigenen Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse, Seminarbeiträge und Spenden auf 6.998,59 DM erhöht und die Differenz der Zuwendungen des Landes zum Vereinsjahr 1998 in Höhe von 3.020,01 DM weitestgehend ausgeglichen werden.

    Auf Grund der getroffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom 15.07.1999 zum Rückforderungsanspruch des Regierungspräsidiums Magdeburg über zuviel gezahlte Zuwendungen im Geschäftsjahr 1995 in Höhe von 19.921,20 DM, konnten diese Mittel für die Vereinsarbeit im Jahr 1999 aktiviert und verausgabt werden. Besonderer Dank ist an dieser Stelle dem Geschäftsführer Roland Weber und der Schatzmeisterin Regina Frömert für die Verhandlungsführung auszusprechen.

    Zur finanziellen Situation sowie zur Verwendung der Landesfördermittel des Vereinsjahrs 1999 wird im Finanzbericht im Detail Stellung genommen.

    Generell ist die derzeitig gültige Förderrichtlinie des Landes für kommunalpolitische Vereinigungen nicht dazu angetan, eine kontinuierliche Vereinsarbeit zu gewährleisten, da weder ein Übertrag ins Folgejahr (nach alter Richtlinie waren Überträge in Höhe von 25 v.H. der verausgabten Mittel möglich), noch eine Anschlußfinanzierung möglich ist. Trotz rechtzeitiger Mittelbeantragung, erfolgt die Erteilung des Zuwendungsbescheides und Überweisung der ersten zwei Fördermittelraten erst am 10.06. und 10.07.1999 des laufenden Geschäftsjahres. Durch diese Tatsachen wären die kommunalpolitischen Vereinigungen die über keine "Mutterorganisationen" wie die KPV oder SGK verfügen de facto gezwungen, ihre Geschäftsstellen bereits im ersten Quartal zu schließen, da erst mit dem Zuwendungsbescheid und der Auszahlung der Fördermittel ein Geschäftsbetrieb möglich und gegeben ist. Problematisch erweist sich dies auch unter dem Aspekt der personellen Absicherung der Geschäftsstellen, egal ob ABM-Stelle oder Festanstellung, da die Vereine die anteiligen Personal- und Sachkosten bzw. Lohnkosten monatlich bereitstellen müssen. Als ein weiteres Problem erwies sich die Tatsache, dass die vierte Rate auf Grund der vom Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt verhängten Haushaltssperre halbiert werden sollte. Nur durch die Darstellung der Dringlichkeit und unabdingbaren Notwendigkeit sowie deren Nachweisführung seitens des Vereins wurde die vierte Rate in voller Höhe ausgezahlt.

    Es erscheint uns auch notwendig darauf hinzuweisen, dass die Zuwendungsbehörde den Vereinen analog der Vorgehensweise von 1997 einen Zuwendungsbescheid über die Gesamtjahresförderung ausfertigen sollte. Damit wäre eine exaktere Planung möglich.

     

    Gerald Grünert Magdeburg, den 05.02.2000

    Vorsitzender