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Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Wiederherstellung
der kommunalen Selbstverwaltung ist Etikettenschwindel Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird mitnichten die kommunale Selbstverwaltung wieder hergestellt. Im Gegenteil, damit wird vorgegaukelt, dass die gegenwärtige Struktur des Gemeinwesens im Land Sachsen-Anhalt zukunftsorientiert ist und keinerlei Veränderungen nötig sind. Während der Koalitionsvertrag noch vorsah, punktuelle Veränderungen in den einzelnen Vorschaltgesetzen vorzunehmen, schlagen die regierenden Fraktionen nunmehr die Abschaffung aller drei Vorschaltgesetze vor. Erinnern wir uns. Die damalige CDU/FDP-Regierung der ersten Legislaturperiode unterbreitete im Herbst 1992, also wenige Monate nach der Wiedereinführung der kommunalen Selbstverwaltung im Ergebnis der Herstellung der deutschen Einheit Gesetzentwürfe sowohl zur Verwaltungs- und Gemeindegebietsreform (Drs. 1/1500) als auch zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (Drs. 1/2567). Letzterer Gesetzentwurf wurde durch die Empfehlung des Innenausschusses (Drs. 1/3256) ergänzt. Diese Empfehlung sah u.a. folgende Regelungen vor:
Dies war die damalige Praxis. Die Gesetze traten 1993 in Kraft. Jetzt spielen sich die Koalitionsfraktionen als Retter der kommunalen Selbstverwaltung auf, indem sie der bisherigen Regierung unterstellen diese abgeschafft zu haben, weil in den Vorschaltgesetzes Mindestgrößen von Gemeinden festgeschrieben wurden, um eine den Aufgabenübertragungen angemessene Leistungskraft sicherzustellen. Welch fadenscheinige Argumentation. Ganz ernst meinen es diese Fraktionen jedoch nicht, denn den pflichtigen Bürgerentscheid bei Gebietsänderungen sehen sie als verfahrenshemmend an, das in Deutschland einmalige Ortschaftsverfassungsrecht wird wieder rückgängig gemacht, damit werden die Ortschaftsräte schlechter gestellt als sachkundige Einwohner und bereits durchgeführte Bürgeranhörungen und Bürgerentscheide sollen wiederholt werden können, da sie unter dem „Druck“ der Vorschaltgesetze standen. Kommunale Selbstverwaltung ist jedoch mehr als ein „Vorwärts in die Vergangenheit“. Dazu gehört auch eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung. Aber statt der von der Regierung versprochenen Investitionspauschale von 100 Mio Euro, wird erst einmal den Kommunen eine Reduzierung ihrer Zuwendungen von rd. 86 Mio Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes anvisiert. Damit kann die Feststellung von Finanzminister Paqué, dass sich die Kommunen auf Grund ihrer finanziellen Schwäche „freiwillig“ finden werden, durchaus Realität werden. Selbstverwaltung ist dies jedoch nicht. Die PDS wird sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen auch im Interesse der Städte und Gemeinden unseres Landes einsetzen. Ria Theil Gerald Grünert kommunalpolitische Sprecherin kommunalpolitischer Sprecher |