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    Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung ist Etikettenschwindel

     

    Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird mitnichten die kommunale Selbstverwaltung wieder hergestellt. Im Gegenteil, damit wird vorgegaukelt, dass die gegenwärtige Struktur des Gemeinwesens im Land Sachsen-Anhalt zukunftsorientiert ist und keinerlei Veränderungen nötig sind. Während der Koalitionsvertrag noch vorsah, punktuelle Veränderungen in den einzelnen Vorschaltgesetzen vorzunehmen, schlagen die regierenden Fraktionen nunmehr die Abschaffung aller drei Vorschaltgesetze vor.

    Erinnern wir uns. Die damalige CDU/FDP-Regierung der ersten Legislaturperiode unterbreitete im Herbst 1992, also wenige Monate nach der Wiedereinführung der kommunalen Selbstverwaltung im Ergebnis der Herstellung der deutschen Einheit Gesetzentwürfe sowohl zur Verwaltungs- und Gemeindegebietsreform (Drs. 1/1500) als auch zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (Drs. 1/2567). Letzterer Gesetzentwurf wurde durch die Empfehlung des Innenausschusses (Drs. 1/3256) ergänzt. Diese Empfehlung sah u.a. folgende Regelungen vor:

    1. Größe der Verwaltungsgemeinschaften über 5.000 Einwohner
    2. das Innenministerium wurde ermächtigt Gemeinden, die nicht über eine entsprechende Leistungskraft verfügten, einer Verwaltungsgemeinschaft zuzuordnen oder zusammenzufassen, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember 1993 eine öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zur Bildung einer Verwaltungsgemein-schaft getroffen hatten.
    3. Ferner den Sitz der Verwaltungsgemeinschaft zu bestimmen, wenn es keine Regelung in der Vereinbarung gibt sowie eine hinreichend leistungsfähige Gemeinde zur Trägergemeinde zu bestimmen.
    4. Zu Unterstützung der „Freiwilligkeit“ der Zusammenschlüsse wurde eine Zuwendung von 50 DM/Einwohner bereitgestellt.

    Dies war die damalige Praxis. Die Gesetze traten 1993 in Kraft.

    Jetzt spielen sich die Koalitionsfraktionen als Retter der kommunalen Selbstverwaltung auf, indem sie der bisherigen Regierung unterstellen diese abgeschafft zu haben, weil in den Vorschaltgesetzes Mindestgrößen von Gemeinden festgeschrieben wurden, um eine den Aufgabenübertragungen angemessene Leistungskraft sicherzustellen. Welch fadenscheinige Argumentation.

    Ganz ernst meinen es diese Fraktionen jedoch nicht, denn den pflichtigen Bürgerentscheid bei Gebietsänderungen sehen sie als verfahrenshemmend an, das in Deutschland einmalige Ortschaftsverfassungsrecht wird wieder rückgängig gemacht, damit werden die Ortschaftsräte schlechter gestellt als sachkundige Einwohner und bereits durchgeführte Bürgeranhörungen und Bürgerentscheide sollen wiederholt werden können, da sie unter dem „Druck“ der Vorschaltgesetze standen.

    Kommunale Selbstverwaltung ist jedoch mehr als ein „Vorwärts in die Vergangenheit“. Dazu gehört auch eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung. Aber statt der von der Regierung versprochenen Investitionspauschale von 100 Mio Euro, wird erst einmal den Kommunen eine Reduzierung ihrer Zuwendungen von rd. 86 Mio Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes anvisiert. Damit kann die Feststellung von Finanzminister Paqué, dass sich die Kommunen auf Grund ihrer finanziellen Schwäche „freiwillig“ finden werden, durchaus Realität werden. Selbstverwaltung ist dies jedoch nicht.

    Die PDS wird sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen auch im Interesse der Städte und Gemeinden unseres Landes einsetzen.

     

     

     

    Ria Theil                                                                                     Gerald Grünert

    kommunalpolitische Sprecherin                                             kommunalpolitischer Sprecher