| zurück | ||||
|
Geschäftsbericht des Vorstandes des „kommunalpolitischen forums“ Sachsen-Anhalt e.V. 2000
Nach der Jahreshauptversammlung am 05.02.2000 arbeitete der Vorstand auf der Grundlage eines Arbeitsplanes für das Geschäftsjahr 2000. Auf dessen Grundlage wurden folgende Vorstandssitzungen durchgeführt:
14.01.2000 19.05.2000 20.09.2000 18.02.2000 16.06.2000 13.10.2000 10.03.2000 14.07.2000 17.11.2000 14.04.2000 25.08.2000 15.12.2000.
Die Vorstandsarbeit im laufenden Vereinsjahr 2000 richtete sich schwerpunktmäßig auf die Umsetzung des Vereinszwecks, weitere inhaltliche Themenangebote an kommunalpolitisch Interessierte, kommunale Mandatsträger sowie Mitglieder des Vereins besonders zu landes-, bundes- und Europapolitischen Problemen zu unterbreiten und die damit verbundene Ausgestaltung des öffentlichen Wirkens des Vereins in den Regionen des Landes Sachsen-Anhalts. Die konkrete Festlegung und Ausübung der Verantwortlichkeit der Mitglieder des Vorstandes zur Absicherung der Vereinstätigkeit und Geschäftsführung waren 2000 weiterhin Schwerpunkt in der Vorstandstätigkeit. Besonders die krankheitsbedingten und dauerhaften Ausfälle von Vorstandsmitgliedern führten zu Verschiebungen und auch Ausfällen von Veranstaltungen. Der Vorstand arbeitete trotz dieser Probleme die mit dem Veranstaltungsplan für das Jahr 2000 beschlossenen Maßnahmen im wesentlichen ab. Dabei haben wir eine größere inhaltliche Breite und flächenmäßige Präsenz erzielt. Dazu wurden die Erfahrungen der in den Regionen mit den Mitgliedern des "kommunalpolitischen forums“, den interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie SympathisantInnen durchgeführten Veranstaltungen konkret ausgewertet. Das „Regionalisierungskonzeption“ des Vorstandes wurde auch in 2000 weiterqualifiziert und umgesetzt. Die organisatorische Vorbereitung und Koordinierung verblieben auf der Grundlage der Erfahrungen aus 1999 und aus haushaltstechnischen Erwägungen in den Händen der Geschäftsstelle.
Bei der Umsetzung des Veranstaltungsplanes gab es wie bereits erwähnt Verschiebungen. Nach Beschluss des Vorstandes wurden diese Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2000 durchgeführt. Vier Regionalveranstaltungen (Haldensleben, Burg, Wanzleben und Schönebeck) konnten im ersten Halbjahr mit Erfolg durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen bezogen sich auf Themen wie:
· Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger · Gemeinde- und Landkreisordnung · Kommunalabgabengesetz · kommunales Wirtschaftsrecht.
Ein weiterer Höhepunkt des 1. Halbjahres war die Durchführung des 5. „kommunalpolitischen Wochenendes“ vom 29. bis 30.04.2000 in Arendsee.
Themenangebote an diesem Wochenende waren:
· Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger · Hauptsatzung und Geschäftsordnung, rechtliche Grundlagen für das Wirken der Vertretungskörperschaft · Rechte und Pflichten komm. Mandatsträger in kommunalen Beteiligungsgesellschaften/Bilanzrecht · Kommunalabgabengesetz · kommunale Sportpolitik · kommunale Gebietsreform.
Durch eine Häufung von Veranstaltungen mit Angeboten für kommunalpolitisch Interessierte und kommunale Mandatsträger blieb die Teilnahme von rd. 15 Personen unter unseren Erwartungen. Durch die Teilnehmer wurde sowohl die Themenauswahl als auch die Qualität der Beiträge der ReferentInnen als sehr gut bewertet.
Durch eine schnelle Kontaktaufnahme zu den neu gewählten kommunalen Mandatsträgern sowie die bereits erwähnten Veranstaltungen konnten wir unseren Datenbestand auf über 1.800 interessierte Bürgerinnen und Bürger und Mandatsträger erweitern. Gleichzeitig ist es dem Verein gelungen, weitere regionale Strukturen zu entwickeln und zu festigen. Genannt werden sollen besonders der Regionalverband Harz, Anhalt, Mansfelder Land, Börde sowie Altmark. Damit verfügt der Verein mittlerweile derzeit über 7 selbstständig arbeitende regionale Strukturen.
Eine Vielzahl von Konsultationen, Bildungs- bzw. Regionalveranstaltungen wurden u.a. in über zwanzig Landkreisen, Städten und Gemeinden durchgeführt (Anlage1). An diesen Veranstaltungen nahmen durchschnittlich 30 und mehr interessierten BürgerInnen und MandatsträgerInnen teil.
Vom 14. bis 15.10.2000 führten wir unser 6. kommunalpolitisches Wochenende in Kretzschau durch. Themen waren u.a.: · Novellierung des Kommunalabgabengesetzes · Lösung der Abwasserproblematik · Bürgerbeteiligung und -motivation, Mandatsausübung · Handlungshilfen für Geschäftsordnungen und Hauptsatzungen · Zukunft von Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt · Rechte und Pflichten komm. Mandatsträger in kommunalen Beteiligungsgesell-schaften/Bilanzrecht · Kommunalabgabengesetz · kommunale Sportpolitik · kommunale Gebietsreform. Zu zuletzt genannten Themen wurden gezielt die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus bisher erarbeiteten und veröffentlichten Studien dargestellt und diskutiert. Die Beteiligung mit rd. 30 interessierten BürgerInnen und Mandatsträgern war gut.
Unter Verantwortung und Teilnahme des „kommunalpolitischen forums“ Sachsen-Anhalt e.V. fanden 2000 über 30 Veranstaltungen und Konsultationen in den Regionen, Kreisen und Gemeinden zu Fragen der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit insbesondere zu: · Hauptsatzungen der kommunalen Gebietskörperschaften und Geschäftsordnungen der Vertretungen · Einführung in und demokratische Nutzung der Regelungen der Gemeinde- und Landkreisordnung, vor allem zur Nutzung plebiszitärer Elemente, wie Einwohneranträge, Bürgerbegehren, Bürgerinitiativen · Kommunalabgabengesetz, · Erstem und Zweitem Vorschaltgesetz zur Kommunalreform, · Landeshaushalt und seinen Wirkungen beim Aufstellen kommunaler Haushalte · Satzungsfragen im Bereich des Straßenausbaus, der Abwasser- und Abfallentsorgung, · Eigenbetriebsgesetz, · Fragen des Ortschaftsverfassungsrechtes, · Fragen freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse sowie zum Aufgabenfeld „Lokale Agenda 21“ statt.
Höhepunkte dabei waren die gemeinsame internationale Konferenz mit dem Agenda-Büro Merseburg und der Rosa-Luxemburg-Stiftung im September sowie das Diskussionsforum am 09.12.2000 zum Agenda-21-Prozess sowie unsere Veranstaltung zum kommunalen Haushaltsrecht am 02.12.2000 in Halle (über 35 Mitglieder, SympathisantInnen und kommunale Mandatsträger). Es bestand der Wunsch, gerade zum Thema „kommunales Haushaltsrecht“ weitere Veranstaltungen anzubieten und durchzuführen. Darüber hinaus leisteten vor allem Vorstandsmitglieder Hilfestellungen bei der Bewertung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen für kommunale Unternehmen sowie der Wahrnahme der Verantwortung von Mandatsträgern in Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie Gesellschafterversammlungen derselben. Gemeinsam mit dem Verein zur Förderung von Bildung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt e.V. konnte das Projekt Regionalbüro „Lokale Agenda 21“ Merseburg/Querfurt weiterentwickelt werden.
Sowohl das Projekt „Kommunale Gedenkstätten des Landes Sachsen-Anhalt“, als auch die „Öffentliche Bibliothek“, die die Nutzung unserer eigenständigen kommunalpolitischen Bibliothek einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, konnten im zweiten Halbjahr 2000 nicht weitergeführt werden. Die Gründe dafür liegen einerseits in der Aufnahme einer anderen Tätigkeit des Projektleiters „kommunale Gedenkstätten ...“ und zum anderen im Umzug unserer Geschäftsstelle und der damit verbundenen räumlichen Trennung zum Verein zur Förderung von Bildung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt e.V.. Dennoch besteht die Nutzung der vereinseigenen Bibliothek zu den Geschäftszeiten und darüber hinaus nach Vereinbarung.
Mit der Erarbeitung von Studien und Handreichungen wurden die eigenständigen Publikationen durch folgende Schriften ergänzt:
· „Entscheidungshilfen und Handlungsvorschläge zu den Grundfragen der Kommunen in Sachsen-Anhalt – Kompendium Teil I“ · „Entscheidungshilfen und Handlungsvorschläge zu den Grundfragen der Kommunen in Sachsen-Anhalt – Kompendium Teil II“ · „Zweck, Grenzen und Perspektiven wirtschaftlicher Tätigkeit der Kommunen aus politikwissenschaftlicher Sicht“ · Ziele und Aufgaben des Fördervereins Agenda 21 Merseburg/Querfurt e.V. · Handreichung „Kommunale Praxis – Hortbetreuung nach der Einführung der Grundschulen mit festen Öffnungszeiten“ · Handreichung „Kommunale Praxis – Kommunale Gebietsreform im Kontext zur Funktional- und Verwaltungsreform“ · „Kommunales Haushaltsrecht (Grundsätze, Begriffe und Regeln – Aufgaben, Satzungs- und Kontrollrecht kommunaler Gebietskörperschaften“ · „Materialien zur Nachbereitung der Fachtagung „Kommunales Haushaltsrecht“ vom 02.12.2000 in Halle (Saale) · „Checkliste für freiwillige kommunale Zusammenschlüsse“ · „Ortschaftsverfassungsrecht nach dem Ersten Vorschaltgesetz zur kommunalen Gebietsreform“ · „Ergebnisse der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“
Die Zusammenarbeit mit den anderen „kommunalpolitischen foren“ der Neuen Bundesländer (NBL) wurde auch 2000 bei vorgesehenen Projekten und Veranstaltungen abgestimmt. So können wir die bereits vorhandenen Materialien besonders der Länder Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Mecklenburg /Vorpommern und Berlin verstärkt auch für unsere Tätigkeit nutzen.
Konzentrieren müssen wir uns weiterhin gemeinsam auf die Gewinnung neuer MitgliederInnen. Gemessen an den im Adressenpool zusammengefassten rd. 1.800 interessierten Bürgerinnen und Bürgern, MandatsträgerInnen und SympathisantInnen ist der Mitgliederstand weiterhin nicht befriedigend. Hierzu müssen der Vorstand und die regionalen Gliederungen weitere Anstrengungen unternehmen. Der Widerspruch besteht zum einen in der Nutzung der Arbeit des „kommunalpolitischen forum“ durch interessierte BürgerInnen und kommunale Mandatsträger, zum anderen aber in der fehlenden Bereitschaft derselben, selbständig als Vereinsmitglied tätig zu werden.
Das Projekt „Internet-Betreuung“ unter Ausnutzung der 630 DM/Regelung (geringfügig Beschäftigte) mit einer Vergütung von 300 DM/Monat wurde auch in 2000 erfolgreich weitergeführt.
Um die vielfältigen Publikationen schneller einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie interessierten BürgerInnen und Mandatsträgern unkompliziert Handlungshinweise und Unterstützung zukommen zu lassen, wurde über das Projekt „Internet-Betreuung“ die Präsenz des Vereins mit einer eigenen Adresse im Internet (www.kf-lsa.de) weiter ausgebaut und qualifiziert. So wurde das Angebot des Vereins über 370 mal durch Internet-Benutzer in Anspruch genommen. Zugute dabei kam, dass das Angebot in verschiedenen Programmiersprachen für jeden Nutzer passgerecht gemacht wurde. Trotz dieser Fortschritte reicht jedoch die Frequentierung unserer Homepage durch Interessierte noch nicht aus. Über eine breitere Veröffentlichung sowohl unserer Homepage, als auch unserer E-Mail-Adresse (kf-lsa@t-online.de) ist der Benutzerstamm zu erweitern.
Die dargestellten Ergebnisse des Wirkens unseres Vereins setzten höhere Maßstäbe an die Flexibilität der Organisation und Entscheidungsfindung im Vorstand. Durch die Arbeit des amtierenden Geschäftsführers und die Einstellung von zwei Bürohilfskräften konnte die Geschäftstätigkeit des Vereins stabilisiert werden und die Öffnungszeit sowie Erreichbarkeit neben den Dienstag und Donnerstag auch auf den Mittwoch ausgedehnt werden. Es ist jedoch festzustellen, dass auf Grund der Aufnahme von geförderten Beschäftigungsverhältnissen durch die Bürohilfskräfte in anderen Bereichen keine dauerhafte personelle Besetzung erreicht wurde. Dies hatte u.a. Auswirkungen bei der Zusammenstellung und Versendung der vereinseigenen Publikationen. Auch führte die Bündelung der Veranstaltungen durch die Geschäftsstelle zu zeitlichen und organisatorischen Mehraufwendungen, der durch die reine ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes Grenzen gesetzt sind. Um hier Änderungen zu erreichen, ist auch weiterhin die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle dringend geboten. Dazu traf der Vorstand Festlegungen, um in Absprache mit dem Arbeitsamt und anderen Partnern zu einer dauerhaften Lösung zu kommen. Unter den Bedingungen der derzeitigen Förderpraxis des Landes sind jedoch die Möglichkeiten der Durchsetzung dieser Aufgabe stark begrenzt. In der Geschäftsführung des Vereins traten im Vereinsjahr Hemmnisse ein, die zum einen, wie bereits erwähnt, im Ausfall der geringfügig Beschäftigten durch Aufnahme anderer Tätigkeiten, zum anderen durch Diskontinuität der Geschäftsführung begründet sind. Die Ursachen dafür sind im Vorstand konkret auszuwerten und Schlussfolgerungen abzuleiten.
Dem Verein standen im Geschäftsjahr 2000 Einnahmen in Höhe von 92.084,71 DM zur Verfügung, darunter 86.200,00 DM Jahresfehlbedarfsausgleich aus Landesförderungen. Durch verstärkte Aktivitäten des Vereins konnten die eigenen Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse, Seminarbeiträge und Spenden auf 5.884,71 DM erhöht und die Differenz der Zuwendungen des Landes zum Bedarf im Vereinsjahr 2000 erheblich reduziert werden. Der Ausfall von bzw. die geringeren Besucherzahlen bei Veranstaltungen führten dazu, dass die geplanten Einnahmen nicht in voller Höhe erzielt werden konnten. Aufgabe des Vorstandes muss es daher sein, die Einnahmesituation des Vereins über Veranstaltungen sowie den Verkauf von Publikationen spürbar zu erhöhen. Nähere Erläuterungen werden mit dem Finanzbericht gegeben. Die Tätigkeit unseres Vereins wird jedoch auch noch zusätzlich durch die Rückforderung des Regierungspräsidiums über „zuviel“ gezahlte Zuwendungen aus 1997 in Höhe von 28.481,55 DM zuzüglich einer Verzinsung von 6 v.H. ab dem 1.1.1998 und der damit anhängigen Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg erschwert. Hierzu hatte unser Verein Widerspruch erhoben und das Verwaltungsgericht angerufen. Eine Entscheidung zum Verfahren ist noch ausstehend. Über das Zustandekommen dieser „zuviel“ gezahlten Zuwendungen wurde die Mitgliederversammlung in den zurückliegenden Jahren ausführlich informiert. Im Falle einer für unseren Verein negativen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht, hätte dies erhebliche Auswirkungen für die Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2001.
Generell ist die derzeitig gültige Förderrichtlinie des Landes für kommunalpolitische Vereinigungen nicht dazu angetan, eine kontinuierliche Vereinsarbeit zu gewährleisten, da weder ein Übertrag ins Folgejahr (nach alter Richtlinie waren Überträge in Höhe von 25 v.H. der verausgabten Mittel möglich), noch eine Anschlussfinanzierung möglich ist. Die avisierte Novellierung der Förderrichtlinie in 2000 durch die Landesregierung, ist im Vereinsjahr 2000 nicht erfolgt. Damit hat sich die mit dem Geschäftsbericht 1999 getroffene Aussage bezogen auf Geschäftsfähigkeit kommunalpolitischer Vereinigungen nicht verändert.
Im Zusammenhang mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit unseres Vereins steht der Vorstand immer noch in Verhandlungen mit dem zuständigen Finanzamt und hat diesem auf Anfrage nochmals bereits übergebene Materialien im Januar 2001 zur Verfügung gestellt. Wir hoffen, dass unser Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit in Vereinsjahr 2001 positiv beschieden wird.
Gerald Grünert Magdeburg, den 27.01.2000 Anlage 1:
|