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    Runderlass des Innenministeriums

    ist Aufruf zur Wegelagerei

     

     

    Der Runderlass des Innenministeriums vom 13. 06 2002 zwingt Kommunen rückwirkend Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen zu erheben, selbst dann, wenn bisher weder eine Beitragssatzung vorlag, noch die Anlieger mit einer solchen Forderung rechnen mussten bzw. der Gemeinderat die Absicht hatte, Anliegerbeiträge zu erheben.

     

    Das Innenministerium beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts , das dies für zulässig erklärt. Eine entsprechende Regelung der letzten Novelle des Kommunalabgabengesetzes von PDS und SPD (die im Innenministerium entworfen wurde), die dies verkünden sollte, wurde dabei als ungültig erklärt.

     

    Trotzdem verpflichtet niemand den jetzigen Innenminister, einen solchen Druck auf die Kommunen auszuüben. Der Verzicht auf Forderungen, die von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wie Willkürakte empfunden werden müssen, sind ein Angriff auf den Rechtsfrieden und das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung.

     

    Die PDS fordert die Landesregierung auf, diesen Runderlass im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Kommunen zurückzunehmen.

     

     

    Gerald Grünert

    Wulf Gallert

    MdL

    MdL

     

    Magdeburg, 16. Juli 2002