| Aufbau: | I. BürgerInnen |
| II. Gewerbliche Betriebe/ Freie berufe | |
| III. Landwirtschaftliche Betriebe | |
| IV. Kommunen/Länder |
I.
BürgerInnen (Privathaushalte)
Land
Soforthilfe-Programm der Landesregierung: soll Landkreisen
ermöglichen, sofort mit Auszahlung von Geldern an bes. Geschädigte zu
beginnen: Für Grundsanierung und Wiederherstellung von beschädigten
Wohngebäuden werden bis zu 50 % des Schadens, max. 5.000 € gezahlt. Für
Wiederbeschaffung verloren gegangenen Inventars werden bis zu 50 % der
Schäden, max. 10.000 € gezahlt. Mittel dafür von 5 auf 10 Millionen €
aufgestockt. Inanspruchnahme der Soforthilfe schließt weitere Hilfen nicht
aus. Max. werden 500 € pro Person, höchstens 2.000 € pro Haushalt ausgezahlt,
gibt keine Einkommensgrenze. Berechtigte sind Personen, die evakuiert und
deren Wohnungen überflutet wurden.
Ansprechpartner: zentrales Servicetelefon der Landesregierung:
0180/33 99 999 (9 Cent/Min),
| Mo.-Fr. 8.00-18.00; Finanzministerium: Joachim Bentel Tel: 0391/567-1292; | |
| Wohnungsbauförderstellen: | |
| - | Landkreis Bitterfeld, Ziegelstraße 10, 06749 Bitter, Telefon: 03493 341-627 oder -625 |
| - | Stadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg, Telefon: 0391 540-6600 |
| - | Landkreis Schönebeck, Cokturhof 1, 39218 Schönebeck, Telefon: 03928 780-0 |
| - | Landkreis Wittenberg, Breitscheidstr. 3, 06886 Wittenberg, Telefon: 03491 636-361 |
| - | Stadt Dessau (Bauverwaltungsamt), Zerbster Str. 4, 06844 Dessau, Telefon: 0340 204-0 |
| - | Landkreis Jerichower Land, Genthin, Herr Gierke, Sekret. Fr. Wenning: 03933 905441. |
Bund
Soforthilfeprogramm
In
ersten Schritt ca. 50 Mio. € an betroffene Landkreise und kreisfreie
Städte, die Katastrophenalarm ausgelöst haben, ausgezahlt. Geht vor allem
darum, denen zu helfen, die zum Verlassen ihrer Häuser gezwungen waren, die
ihren Hausrat verloren haben, aber auch Landwirtschafts-, Handwerker- und
Gewerbebetriebe zu unterstützen, die in Notlage geraten sind. Restliche
Summe dieser Soforthilfe wird nach Vorliegen erster Schadensübersichten an
bes. betroffene Kreise und kreisfreie Städte ausgezahlt. Vol.: 100 Mio. € aus
Bundesmitteln.
Ansprechpartner: Örtliches Landratsamt/Verwaltung der
kreisfreien Stadt.
Übergangshilfe
Kurzfristige
Übergangshilfen für Hochwassergeschädigte in sozialen Notlagen. Dafür bis
10.000 € Übergangshilfe je Privathaushalt gezahlt, insbesondere bei Verlust
oder Zerstörung des unmittelbar benötigten Hausrats sowie bei einer
notwendigen Unterbringung infolge der Unbewohnbarkeit der Wohnung / des
Hauses. Das Verfahren im einzelnen regelt eine noch zw. Bund und Ländern
abzuschließende Verwaltungsvereinbarung.
Volumen: 200 Mio. €, davon 100 Mio.
€ aus Bundesmitteln.
Ansprechpartner: Örtliches Landratsamt / Verwaltung der
kreisfreien Stadt.
Zuschussprogramm zur Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden
Hier
erhalten private Eigentümer und Wohnungsunternehmen Zuschüsse zur Instandsetzung
oder zur Neuerrichtung von beschädigten Wohngebäuden. Auch Ersatzwohnungsbau
von zerstörten Wohngebäuden an anderer Stelle kann gefördert werden. Bund und
Länder stellen jeweils 250 Mio. € bereit. Die entsprechende
Verwaltungsvereinbarung zwischen Ländern und Bund soll Anfang Sept. 2002
unterzeichnet werden.
Ansprechpartner: Hotline des Bundesverkehrministeriums: 01888 /
300 30 60.
Steuerliche Erleichterungen
Bundesfinanzministerium
hat im Einvernehmen mit obersten Finanzbehörden der Länder Rahmenkatalog für
steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen
verursachten Schäden erstellt. Die vom Hochwasser betroffenen Länder können
im Rahmen dieses Katalogs - ohne weitere Abstimmung - die gebotenen
steuerlichen Maßnahmen treffen. Maßnahmen sind beim zuständigen Finanzamt
geltend zu machen. S-A erhält 12 Mio. € aus 60 Mio. Paket der
Bundesregierung, Verwaltungen vor Ort sollen bis 10.000 € an Privathaushalte
auszahlen.
Ansprechpartner: Finanzministerium Joachim Bentel, Tel. 0391/567
– 1296; Bundesverkehrsministerium: 01888/300 30 60; KfW: 01801/33 55 77.
II. Gewerbliche Wirtschaft/ Freie Berufe
Land
S-A
übernimmt für Unternehmen, die durch das Hochwasser in wirtschaftliche
Probleme geraten, Landesbürgschaften. Dafür stehen 50 Mio. € bereit.
Ausfallbürgschaften können im Einzelfall bis zu 5 Mio. € betragen. Übernahme
der Bürgschaft muss Kreditnehmer über sein Kreditinstitut beantragen.
Beantragt werden können Landesbürgschaften von:
| - | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen der Ernährungs-, Land- und |
| Forstwirtschaft (außer Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) | |
| - | Angehörigen der freien Berufe |
| - | Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen |
| - | Vermietern von gewerblichen Objekten, sofern diese überwiegend gewerblich genutzt werden |
Von KMU bisher 550 Anträge für die Hilfen in Höhe von je
15.000 € beim Landesförderinstitut (LFI ) eingereicht und bearbeitet. Von
Soforthilfe des Landes in Höhe von 10 Mio. € wurden bisher 7,1 Mio. €
ausgezahlt.
Ansprechpartner: LFI Fr. Müller: 0391/589 1667, Fr. Zufelde:
589 1611 auch Hotline LFI: 0800/ 56 00 757. Anträge für Sofortprogramme
einreichen: RP Magdeburg- Fr. Wimmler: 0391/ 567 2334, Fr. Schnitzendöbel:
567 2348; RP Dessau- Hr. Kuras: 0340/6506 550; Anträge für Sofortprogramm
abrufen: IHK Magdeburg: 0391/5993 192 od. 56 93 400, IHK Halle-Dessau:
0345/2179 902 od. 21 26 238; Wirtschaftsförderung Landkreis Wittenberg,
Fr. Zauner: 03491/63 63 70; Stadtverwaltung Wittenberg, R. Kaufhold: 03491/42
13 47; Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
Sachsen-Anhalt e.V. (LVSA): 0391/59 82 200 und 0162/57 54 222;
Handwerkskammern (HWK) Halle: 0345/29 99 300, Magdeburg: 0391/62 68 271.
Infos über Landesbürgschaften: PWC-Deutsche Revision AG: 0391/ 53 72 160;
Telefon-Seelsorge: 0800/11 10 111 od. 0800/ 11 10 222.
Bund
Soforthilfen
Hilfen
für nicht versicherte Schäden. Gefördert u.a. Reparaturaufwendungen an Sachanlagen
und Immobilien, Ersatzbeschaffung, Schäden an Vorräten, Lagerbeständen, Halb-
und Fertigprodukten sowie Aufwendungen zur Vermeidung von Schäden bzw.
Verlust von Wirtschaftsgütern. Je Antragsteller kann erster Zuschuss in Höhe
von 50 % der eingetretenen Schäden, max. 15.000 €, gezahlt werden. Als 1.
Tranche werden Ländern sofort
100 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Vol: 400 Mio. €,
davon 200 Mio.
€
Bundesmittel.
Ansprechpartner: LFI (s.o.), auch Fr. Petrat im
Bundeswirtschaftsministerium, Tel.: 01888/6157152.
Sonderprogramm "Hochwasser" im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)
Berechtigter
Personenkreis: Gewerbebetriebe (z.B. Verarbeitendes Gewerbe, Handwerk,
Dienstleistungen, mit überwiegend überregionalem Absatz), Gemeinden,
Gemeindeverbände, sonstige Träger von wirtschaftsnahen
Infrastruktureinrichtungen: Sonderprogramm von 170 Mio. € zur Förderung von
arbeitsplatzsichernden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und
wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen mit modifizierten
GA-Förderbedingungen, um Wiederherstellung von beschädigten Einrichtungen und
Wirtschaftsgütern zu erleichtern. Für Wiederaufbau beschädigter
Infrastruktureinrichtungen (z.B. Gewerbegebiete) in betroffenen Gemeinden
soll eine bis zu 100 % Förderung ermöglicht werden. Die GA-Fördersätze für
gewerbliche Investitionszuschüsse zur Wiederherstellung oder -beschaffung
unbrauchbar gewordener Wirtschaftsgüter sollen deutlich angehoben werden.
Volumen: 170 Mio. €, davon 85 Mio.
€ Bundesmittel.
Ansprechpartner: Bundeswirtschaftsministerium, Referat
Regionale Wirtschaftspolitik, Hr. Dr. Tetsch, Telefon: 030 / 2014-6203, oder
Hr. Maus, Telefon: 030 / 2014-6156 und per E-Mail unter
buero-ic1@bmwi.bund.de.
Zuschussprogramm zur Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden
Wie bei BürgerInnen, siehe oben.
Programm zur Fortführung der beruflichen Erstausbildung
Berechtigte:
Ausbildungsbetriebe und Auszubildende in betroffenen Regionen:
Bundesregierung hat mit Kammern vereinbart, dass diese für entfallene bzw.
momentan nicht nutzbare Ausbildungsplätze Ersatzlösungen - möglichst in den
selben Regionen - vermitteln.
Vol: 16 Mio. €, davon 8
Mio. €
Bundesmittel.
Ansprechpartner: Bundesministerium für Bildung und
Forschung, Tel.: 01888/57- 0.
Arbeitsmarktprogramm Hochwasserhilfe zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit
Bund
stellt Bundesanstalt für Arbeit (BA) 50 Mio. € zur Verfügung. Arbeitgeber
können für die vom Arbeitsausfall betroffenen Mitarbeiter Kurzarbeit
beantragen, die dann Kurzarbeitergeld erhalten. Durch Sonderprogramm wird BA
in die Lage versetzt, darüber hinaus die während der Kurzarbeit von
Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen. Volumen:
50 Mio. € Bundesmittel.
Ansprechpartner: Örtliche
Arbeitsämter: - Dessau:
0340/ 50 22 138
- Magdeburg: 0391/ 25 7 0
- Stendal: 03931/ 64 00
- Wittenberg: 03491/ 43 80
Hochwasser-Hilfsfonds bei der Deutschen Ausgleichsbank
Zu
Maßnahmen gehören Teilerlasse und Erlasse von Krediten für zerstörtes
Betriebsvermögen zugunsten der in Bedrängnis geratenen Betriebe, um diese von
den bestehenden Altverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu entlasten
und neue Kreditspielräume zu eröffnen sowie Zuschüsse für neue Maßnahmen zum
Wiederaufbau von unternehmerischen Existenzen. Einsatz dieser Mittel erfolgt,
sofern dies zur Fortführung des Unternehmens und zur Sicherung der
Arbeitsplätze erforderlich ist und nur dadurch das Weiterbestehen des
Unternehmens gesichert werden kann. Voraussetzung ist, dass andere
Fördermöglichkeiten soweit wie möglich genutzt werden. Von allen Beteiligten,
z.B. von dem Unternehmen selbst, den Gläubigern des Unternehmens und der
Kreditwirtschaft, werden zumutbare Eigenbeiträge erwartet. Kosten der
Programmdurchführung können über Hilfsfonds abgerechnet werden.
Vol: 600 Mio. €, davon 300 Mio.
€ aus Bundesmitteln.
Ansprechpartner: Hotline der Deutschen Ausgleichsbank 01801 /
242 400. Internetadresse: www.dta.de
Hilfe durch Kredite der Deutschen Ausgleichsbank
Das
für Existenzgründer bestimmte Eigenkapitalhilfeprogramm wird für
Hochwassergeschädigte geöffnet. Die vom Unternehmensalter abhängige
Antragsfrist wird aufgehoben. Eigenkapitalhilfe kann danach unabhängig vom
Unternehmensalter beantragt werden. Eigenkapitalhilfe ist nachrangiges
eigenkapitalersetzendes Darlehen für das keine Sicherheiten gestellt werden
müssen. Zinssatz beträgt in ersten beiden Jahren 0 % und steigt danach
allmählich auf endgültige Höhe an. Tilgung beginnt nach 10 Jahren. Hinweis:
Konkrete Ausgestaltung des Programms noch offen, Konditionen sollen wie bei
Banken/Sparkassen sein.
Ansprechpartner: Hotline der Deutschen Ausgleichsbank 01801 /
242 400 Internetadresse: www.dta.de.
KfW-Sonderprogramm
Hochwasser - Gewerbliche Antragsteller / Private Haushalte
Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) hat Kreditprogramm von 100 Mio. € aufgelegt. Hierzu
zählen Maßnahmen zur Wiederherstellung von gewerblich genutzten Immobilien
sowie Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen. Laufzeit beträgt 10 Jahre bei
zwei tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz liegt derzeit bei 3,45 Prozent
nominal. Außerdem können Liquiditätshilfekredite sowohl zur Behebung von
durch das Hochwasser verursachten Liquiditätsengpässen als auch zur
Ersatzfinanzierung von vernichteten Lagerbeständen und zur Finanzierung von
Aufräumarbeiten / Schlammentsorgung in Anspruch genommen werden (Laufzeit
max. 6 Jahre). Privaten Haushalten steht das zweite Sonderprogramm zur
Verfügung. Mittel aus diesem Programm können für selbstgenutztes Wohneigentum
und vermietete Wohngebäude beantragt werden. Kreditslaufzeit beträgt 30 Jahre
bei bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Zinssatz liegt bei zehnjährigen
Zinsbindung bei nominal 3,25 % p.a., bei fünfjährigen Zinsbindung bei nominal
2,8 % p.a. Volumen: 100 Mio. €.
Ansprechpartner: Informationszentrum der KfW, Montag bis
Freitag von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr Service-Nummer 0 18 01 / 33 55 77 oder per
Fax 069/7 43 16 43 55 und per E-Mail unter iz@kfw.de.
Drei-Stufen-Programm für Gewerbe, Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Pflegeheime
Erste Stufe: Betrieben mit bis zu 200.000 € Schaden werden bis zu 35 % des Schadens bar aus Mitteln von Bund, Ländern und Gemeinden ersetzt, zusätzlich zu bereits gezahlten 15.000 € Soforthilfe max. 50.000 €, insgesamt als 65.000 €. Für 40 % des darüber hinaus investierten Eigenkapitals garantiert Bund. Summe wird 10 Jahre tilgungs- und 2 Jahre zinsfrei gewährt. Zweite Stufe: Unternehmen mit Schäden von 200.000 bis 1 Mio. € erhalten bis zu 50 % vom Staat ersetzt. Dritte Stufe: Schäden von über 1 Mio. € sollen in Einzelgesprächen an Rundem Tisch mit Kreditinstituten und Landesförderbanken gelöst werden. Außerdem: Unternehmen mit massiven Verlusten können für vergangene Jahr gezahlte Einkommenssteuer vom Finanzamt zurückverlangen. Abschreibungen auf vernichtetes Anlagevermögen können beliebig lange als Verlust geführt werden.
Ansprechpartner: BMWi-Hotline: 01888 / 615 80 00.
Steuerliche
Erleichterungen
Wie
bei BürgerInnen, siehe oben. Außerdem: Anzeigefrist von Insolvenzen
verlängert bis Jahresende (sonst 21-Tage-Frist), Unternehmen brauchen solange
keine Steuern zahlen, bis sie wieder Gewinne erwirtschaften, BA übernimmt
Arbeitger-Sozialbeiträge für Unternehmen, die das bei örtlichen Arbeitsämtern
beantragt haben.
Ansprechpartner: Finanzministerium S-A, Joachim Bentel,
Tel. 0391/567 – 1296; Bundeswirtschaftsministerium Fr. Petrat: 01888/615
7152, Hr. Dr. Tetsch: 030/2014 6203; Bundesbildungsministerium:01888/ 57 0;
Deutsche Ausgleichsbank: 01801/242 400; Örtlichen Arbeitsämter (s.o.).
EU
Bereits erteilte EU-Beihilfen für Betriebe und Geschäftsleute sollen erneut vergeben werden können, wenn Empfänger vom Hochwasser geschädigt. Laut Schröder wurde mit EU-Kommission vereinbart, dass Aufträge zur Behebung von Wasserschäden auch ohne EU-weite Ausschreibung erteilt werden können, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
III. Landwirtschaftliche Betriebe
Land
Für Schäden an
landwirtschaftlichen Gebäuden werden bis zu 50 % der Schäden, max. 15. 000 €
gezahlt. Für besonders schwergeschädigte Betriebe der Landwirtschaft, des
Gartenbaus sowie der Binnenfischerei hat Kabinett (3.9.) zusätzliches
Hilfsprogramm beschlossen. Berücksichtigt werden Schäden, die nicht durch
andere Programme, Versicherungsleistungen, Spenden, etc. ausgeglichen werden.
Förderung erfolgt als Zuschuss bis 80 % des Gesamtschadens. Geplantes Volumen
10 Mio. €.
Ansprechpartner: Ämter für Landwirtschaft und
Flurneuordnung: MD: 0391/ 256 90, Halle: 0345/23165, Halberstadt: 03941/6710
Stendal: 03931/6330 Dessau: 0340/23030 Weißenfels: 03443/2800;
Finanzministerium Hr. Joachim Bentel: 0391/567 1296.
Bund
Soforthilfen
Bund
beteiligt sich an Hilfsprogrammen der vom Hochwasser betroffenen Länder mit
max. 50% der bewilligten Mittel. Unternehmen, deren Existenz durch
Ertragsausfall und Flächenschäden infolge Überflutung gefährdet ist.
Unternehmen erhalten Zuschuss von bis zu 20 % des ermittelten Erlösausfalls
(30 % in benachteiligten Gebieten). Vol: 20 Mio. € davon 10 Mio. € Bundesmitteln. Bundeslandwirtschaftsministerium hat betroffenen Bauern
weitere finanzielle Hilfe zugesagt. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden
bei finanzieller Soforthilfe betroffenen gewerblichen Unternehmen
gleichgestellt, sagte Künast am 8.9.02. Der Pauschalbetrag zur
Schadensregulierung für die Bauern wird von 15.000 auf 50.000 € angehoben.
Sollte in einem Betrieb die Summe aber nicht ausreichen, um die Schäden zu
beheben, werde eine betriebsspezifische Lösung erarbeitet.
Ansprechpartner: Ämter für Landwirtschaft und
Flurneuordnung (s.o.).
Soforthilfeprogramm zugunsten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Begünstigt
werden sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen durch das
Hochwasser schwere Schäden an Flächen, Vieh, Gebäuden, Maschinen, Anlagen und
anderen Wirtschaftsgütern entstanden sind.
Volumen:
40 Mio. €, davon 20 Mio.
€ Bundesmittel.
Ansprechpartner: Ämter für Landwirtschaft und
Flurneuordnung (s.o.).
Arbeitsmarktprogramm Hochwasserhilfe zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit
Wie bei Gewerblicher Wirtschaft/Freie Berufe, siehe oben.
Erlass/Teilerlass von Investitionskrediten für zerstörtes Anlagevermögen bei landwirtschaftlichen Betrieben
Für
betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen will Bundesregierung gemeinsam
mit Ländern Erlass / Teilerlass von Krediten für zerstörtes Betriebsvermögen
gewähren. Bedeutet, dass bisher nicht getilgte Darlehensanteile von Banken
nicht oder nur teilweise zurückgefordert werden, sofern trotz Förderung der
ersatzweise angeschafften Investitionsgüter nur dadurch das Weiterbestehen
des Unternehmens gesichert werden kann. Bundesregierung geht davon aus, dass
Kreditwirtschaft wie im gewerblichen Bereich auch im Agrarsektor
Zinszahlungen und Tilgung für Kredite geschädigter Unternehmen bis auf
Weiteres aussetzen wird.
Volumen: 14 Mio. €, davon
7 Mio. €
aus Bundesmitteln.
Ansprechpartner: Geschädigte sollte sich von seiner Bank
beraten lassen.
Hilfe durch Kredite
Sonderkreditprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Landwirtschaftliche Rentenbank bietet Darlehen von 100 Mio. € zu günstigen Konditionen an. Neben Ersatzinvestitionen für hochwassergeschädigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (einschließlich Wohnhäuser) können Kredite auch für Beschaffung von Betriebsmitteln und kurzlebigen Wirtschaftsgütern verwendet werden. Liquiditätshilfedarlehen werden mit Laufzeit von vier Jahren angeboten und sind wahlweise mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Nominalzinssatz dieser Darlehen beträgt z. Z. 4,4 %. Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen können auch Kredite mit anderen Laufzeiten beantragt werden. Darlehen werden geschädigten Landwirten bis zu einer Darlehensobergrenze von 500.000 € gewährt. Kreditanträge sind formlos an die Hausbank zu richten. Informationen im Internet unter www.rentenbank.de, Tel.: 069/ 2107 – 0.
Steuerliche
Erleichterungen und Drei-Stufenprogramm auch für Landwirtschaft
Wie
bei Gewerblichen Betrieben, siehe oben, II.
EU
Für vom Hochwasser betroffenen Landwirte werden Prämienzahlungen der EU von November auf September vorgezogen und Futtermittel zu deutlich verbilligten Preisen abgegeben. Für deutsche Landwirte kommen dabei 516 Mio. € zusammen. Außerdem ist ein großzügiges Kreditprogramm geplant. Bisherige Brachflächen sollten mit Einverständnis der EU vorübergehend wieder genutzt werden können. Bundeslandwirtschaftsministerin Künast geht davon aus, dass EU weitere 50 Mio. € für die Bauern zur Beseitigung von Hochwasserschäden bereitstellt. Flächenzahlungen für best. Kulturpflanzen und Flächenstillegungen werden sofort, anstatt erst ab 16.11.02, ausgezahlt.
IV. Kommunen / Länder
Land
Landesentwicklungsgesellschaft
(SALEG) hilft Landkreisen, Städten und Gemeinden mit kostenfreier Beratung
zur Beseitigung von Schäden an kommunaler Infrastruktur, zur Einleitung und
Koordinierung der Planungsschritte zum Wiederaufbau, für schnelle Vermittlung
planerischer und ingenieurtechnischer Fachkompetenz und zur effizienten
Nutzung staatlicher Hilfen. Möglichkeit besteht bis Ende September 2002.
Ansprechpartner: Tel.0391/ 850 3470 oder eMail hochwasser@saleg.de. Auch
Ansprechpartner der Kommunen bei anderen Kommunen: „Kommunen helfen Kommunen“
SGSA Hr. Jürgen Leindecker: 0391/5924 300; Landkreistag: „Landkreise helfen
Landkreise“, Hr. Enrico Ruby, Tel: 0391/ 56 531 35.
Hinweis: für gemeinnützige Träger (Kulturvereine usw.) gilt das
kommunale Infrastrukturprogramm - da diese Mittel aber autonom von den
Gemeinden vergeben werden können (keine Verwaltungsvereinbarung) haben diese
faktisch keinen Rechtsanspruch (plastisch gesagt: wenn einem
Bürgermeister/Vergabegremium ein Verein politisch nicht gefällt, braucht er
ihm wegen "anderer Prioritäten bei der Hilfe-Verteilung" nichts zu
geben...)
Bund
Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden
Im
Rahmen des Infrastrukturprogramms können insbesondere vom Hochwasser
beschädigte Innenstädte, Kulturstätten, soziale Infrastrukturen wie
Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen und Altenheime sowie technische
Infrastruktur wie Straßen, Plätze, wasser- und abfallwirtschaftliche
Einrichtungen (Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen,
Abfallbeseitigungsanlagen, abschwemmgefährdete Altlasten,
Hochwasserschutzanlagen) gefördert werden. Um schnelle Wirksamkeit des
Programms zu gewährleisten, verständigten sich Bund und Länder darauf, alle
Maßnahmen als förderfähig anzuerkennen, die seit dem Hochwasser eingeleitet
worden sind und auch Zwischenfinanzierungskosten in Förderung einzubeziehen.
Auch früher geförderte Maßnahmen können zur Beseitigung von Hochwasserschäden
erneut gefördert werden. Volumen 1,2 Mrd. €, davon 600 Mio. € Bundesmittel.
Ansprechpartner: SALEG, Tel.0391/ 850 3470 oder eMail hochwasser@saleg.de; Ministerium für
Bau und Verkehr, Abt. II Städtebau: Tel: 0391/567; Hotline des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: 01888/3003060.
Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Maßnahmeschwerpunkt der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gilt Wiederaufbau der durch das Hochwasser zerstörten und geschädigten Infrastruktur im ländlichen Raum. Dazu zügige Wiederherstellung der zerstörten Hochwasserschutzanlagen, insbesondere der Deiche. Daneben aber auch umgehende Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung. Auch im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Wege einschließlich der dazugehörigen Bauwerke wie Brücken umfangreiche Investitionen durchzuführen sein. Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe werden von Ländern durchgeführt und von Bund und Ländern im Verhältnis 60 : 40 gemeinsam finanziert. Soweit EU-rechtliche Förderbedingungen erfüllt werden, können in neuen Ländern als Ziel 1-Gebiete bis zu 75 % EU-Mittel zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Anspruch genommen werden. Für Sicherungsmaßnahmen im laufenden Jahr, werden Ländern 10 Mio. € zur Verfügung gestellt. Aus Fonds "Aufbauhilfe" werden 2003 zusätzliche Bundesmittel für GAK-Maßnahmen 320 Mio. € bereitgestellt. Vol: 520 Mio. €, davon 320 Mio. € aus Bundesmitteln. Zusätzlich gibt es noch Soforthilfe zur kurzfristigen Deichsicherung, Umfang 16,7 Mio. €, davon 10 Mio. € vom Bund.
Programm zur
Beseitigung von Hochwasserschäden an von Bund und Ländern gemeinsam
finanzierten Einrichtungen
Wiederherrichtung
z.B. von Forschungseinrichtungen, Hochschulbauten und überbetrieblichen
Ausbildungsstätten.
Volumen: 40 Mio. €, davon 20 Mio.
€ Bundesmittel.
Ansprechpartner: Bundesbildungsministerium, Hr. Roesler,
Tel: 01888/57 2254.
Sonderprogramm "Hochwasser" im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)
Berechtigte:
Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige Träger von wirtschaftsnahen
Infrastruktureinrichtungen, Gewerbebetriebe (z.B. Verarbeitendes Gewerbe;
Handwerk, Dienstleistungen, mit überwiegend überregionalem Absatz), ist
Sonderprogramm von 170 Mio € zur Förderung von arbeitsplatzsichernden
Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen
Infrastrukturmaßnahmen mit modifizierten GA-Förderbedingungen, um
Wiederherstellung von beschädigten Einrichtungen und Wirtschaftsgütern zu
erleichtern. Für Wiederaufbau beschädigter Infrastruktureinrichtungen (z.B.
Gewerbegebiete) soll eine bis
100 % Förderung ermöglicht werden. GA-Fördersätze für gewerbliche
Investitionszuschüsse zur Wiederherstellung oder -beschaffung unbrauchbar
gewordener Wirtschaftsgüter sollen deutlich angehoben werden.
Volumen: 170 Mio. €, davon 85 Mio.
€ Bundesmittel.
Ansprechpartner: Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie, Referat Regionale Wirtschaftspolitik, Hr. Dr. Tetsch, Telefon:
030 / 2014-6203, oder Hr. Maus, Telefon: 030 / 2014-6156.
Programm zur Behebung von Hochwasserschäden an Kulturgütern
Schwerpunkt
in Dresden und in Dessau / Wörlitz. Die zwingend notwendigen Sanierungen
betreffen vor allem technische Einrichtungen (Heizung, Lüftung, Sanitär,
Museums- und Bühnentechnik, Elektronik und Fuhrpark), Bauwerke (Reinigung,
Trockenlegung, Statik) und Ausstattung der Kulturstätten.
Vol: 100 Mio. €, davon 50 Mio.
€ aus Bundesmitteln.
Ansprechpartner: Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg, Fr. Reichmann, Tel.:
0391 / 5673858, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz erhält 1,2 Mio. Euro aus 6-
Mio. € -Sofortprogramm des Bundeskulturministeriums, Kulturstiftung des
Bundes in Halle: 0345/2997 222.
EU
Regionale Hilfe aus
Europäischem Sozialfonds (ESF)
Mittel
aus dem ESF (bis 10.000 € je Maßnahme) sollen in betroffenen Kommunen
Hilfsprojekte fördern. Hierfür soll in Kürze Regiestelle eingerichtet werden.
Ansprechpartner: Bundesfamilienministerium, Tel: 01888/
682 1817.
Außerdem:
EU-Kommission hat
Flexibilität und Entgegenkommen der EU-Kommission bei Bewältigung der
Hochwasserschäden in S-A zugesichert. Einer Änderung des
Kofinanzierungsschlüssels bei den Strukturfonds stehe aus
haushaltspolitischer Sicht nichts entgegen. Paqué bezeichnete bisherigen
Schlüssel der Kofinanzierung machen es unmöglich, die von der EU
versprochenen Mittel für Schadensbeseitigung zu nutzen. Bislang muss
S-A rund 50 % gegenfinanzieren. Angestrebt wird Anteils-Senkung auf 25 %.
Deutsche Hochwassergebiete können auf bis zu 12 Mrd. € Unterstützung von der
EU hoffen. EU bezifferte Schäden in Deutschland mit
15 Mrd. €. Das Geld für die geplante EU-Hilfe soll innerhalb vorhandener
Förderprogramme umgeschichtet, als günstiger Kredit vergeben und zum Teil
auch zusätzlich bereitgestellt werden. Löwenanteil machen Umverteilungen
innerhalb der bestehenden EU-Strukturfonds aus. Nach Schätzungen der
Brüsseler Behörde kämen so für Ostdeutschland 5 bis 10 Mrd. € zusammen. Dabei
geht es um Fördermittel für strukturschwache Gebiete, die im Zeitraum bis
2006 noch nicht für bestimmte Projekte zugesagt sind. 1,12 Mrd. € könnten aus
Reservetopf der Strukturfonds kommen, über den eigentlich erst 2004 verfügt
werden sollte. Zusätzliches Geld soll aus neuem EU-Katastrophenfonds kommen,
der noch 2002 eingerichtet und mit 500 Mio. € ausgestattet werden soll.
Quellen:
http://www.bundesregierung.de/Anlage437266/Hilfsmaßnahmen-Katalog.pdf
http://www.bundesregierung.de/emagazine_entw,-437268/Hilfe-fuer-Opfer-von-Flutschae.htm;
http://www.bitterfeld-online.de/flut/index.html;
http://www.lfi-lsa.de/sites/hochwass.html;
http://www.komsanet.de; (hier sind
u.a. Anträge auf Hilfe für BürgerInnen und Unternehmen abrufbar)
http://www.wittenberg.de/seiten/aktuell/hochwasser2002.html;
http://www.dessau.de/main/deu/index_0.htm;
http://www.sachsen-anhalt.de/service/hochwasser.htm;
http://www.sachsen-anhalt.de/service/index.htm;
http://www.mi.sachsen-anhalt.de/rpd/presse/pm08602.htm;
http://www.magdeburg.ihk.de/;
http://www.halle.ihk.de/;
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/stk/2002/557_2002.htm;
http://www.mz-web.de;
MZ vom 29.8.02.