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    Zusammengestellt von Silke Grützner, Tel: 560 50 19

    Hochwasser-Hilfsprogramme von Land, Bund und EU für
    BürgerInnen, Gewerbe, Landwirtschaft und Kommunen
                            Stand: 9.9.02

    Inhalt:     Auflistung der Zielgruppen für Hilfsprogramme; wer bekommt bei Land, Bund oder EU welche Hilfe; Ansprechpartner.

    Aufbau: I.   BürgerInnen
      II.  Gewerbliche Betriebe/ Freie berufe
      III. Landwirtschaftliche Betriebe
      IV. Kommunen/Länder


    I. BürgerInnen (Privathaushalte)

    Land

    Soforthilfe-Programm der Landesregierung: soll Landkreisen ermöglichen, sofort mit Auszahlung von Geldern an bes. Geschädigte zu beginnen: Für Grundsanierung und Wiederherstellung von beschädigten Wohngebäuden werden bis zu 50 % des Schadens, max. 5.000 € gezahlt. Für Wiederbeschaffung verloren gegangenen Inventars werden bis zu 50 % der Schäden, max. 10.000 € gezahlt. Mittel dafür von 5 auf 10 Millionen € aufgestockt. Inanspruchnahme der Soforthilfe schließt weitere Hilfen nicht aus. Max. werden 500 € pro Person, höchstens 2.000 € pro Haushalt ausgezahlt, gibt keine Einkommensgrenze. Berechtigte sind Personen, die evakuiert und deren Wohnungen überflutet wurden.
    Ansprechpartner: zentrales Servicetelefon der Landesregierung: 0180/33 99 999 (9 Cent/Min), 

    Mo.-Fr. 8.00-18.00; Finanzministerium: Joachim Bentel Tel: 0391/567-1292; 
    Wohnungsbauförderstellen:
    -    Landkreis Bitterfeld, Ziegelstraße 10, 06749 Bitter, Telefon: 03493 341-627 oder -625
    -    Stadt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg, Telefon: 0391 540-6600
    -    Landkreis Schönebeck, Cokturhof 1, 39218 Schönebeck, Telefon: 03928 780-0
    -  Landkreis Wittenberg, Breitscheidstr. 3, 06886 Wittenberg, Telefon: 03491 636-361
    -   Stadt Dessau (Bauverwaltungsamt), Zerbster Str. 4, 06844 Dessau, Telefon: 0340 204-0
    - Landkreis Jerichower Land, Genthin, Herr Gierke, Sekret. Fr. Wenning: 03933 905441.


    Bund

    Soforthilfeprogramm

    In ersten Schritt ca. 50 Mio. € an  betroffene Landkreise und kreisfreie Städte, die Katastrophenalarm ausgelöst haben, ausgezahlt. Geht vor allem darum, denen zu helfen, die zum Verlassen ihrer Häuser gezwungen waren, die ihren Hausrat verloren haben, aber auch Landwirtschafts-, Handwerker- und Gewerbebetriebe zu unterstützen, die in Notlage geraten sind. Restliche Summe dieser Soforthilfe wird nach Vorliegen erster Schadensübersichten an bes. betroffene Kreise und kreisfreie Städte ausgezahlt. Vol.: 100 Mio. € aus Bundesmitteln.
    Ansprechpartner: Örtliches Landratsamt/Verwaltung der kreisfreien Stadt.

    Übergangshilfe

    Kurzfristige Übergangshilfen für Hochwassergeschädigte in sozialen Notlagen. Dafür bis 10.000 € Übergangshilfe je Privathaushalt gezahlt, insbesondere bei Verlust oder Zerstörung des unmittelbar benötigten Hausrats sowie bei einer notwendigen Unterbringung infolge der Unbewohnbarkeit der Wohnung / des Hauses. Das Verfahren im einzelnen regelt eine noch zw. Bund und Ländern abzuschließende Verwaltungsvereinbarung.
    Volumen: 200 Mio. €, davon 100 Mio. € aus Bundesmitteln.
    Ansprechpartner: Örtliches Landratsamt / Verwaltung der kreisfreien Stadt.


    Zuschussprogramm zur Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden

    Hier erhalten private Eigentümer und Wohnungsunternehmen Zuschüsse zur Instandsetzung oder zur Neuerrichtung von beschädigten Wohngebäuden. Auch Ersatzwohnungsbau von zerstörten Wohngebäuden an anderer Stelle kann gefördert werden. Bund und Länder stellen jeweils 250 Mio. € bereit. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Ländern und Bund soll Anfang Sept. 2002 unterzeichnet werden.
    Ansprechpartner: Hotline des Bundesverkehrministeriums: 01888 / 300 30 60.

    Steuerliche Erleichterungen

    Bundesfinanzministerium hat im Einvernehmen mit obersten Finanzbehörden der Länder Rahmenkatalog für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden erstellt. Die vom Hochwasser betroffenen Länder können im Rahmen dieses Katalogs - ohne weitere Abstimmung - die gebotenen steuerlichen Maßnahmen treffen. Maßnahmen sind beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. S-A erhält 12 Mio. € aus 60 Mio. Paket der Bundesregierung, Verwaltungen vor Ort sollen bis 10.000 € an Privathaushalte auszahlen.
    Ansprechpartner: Finanzministerium Joachim Bentel, Tel. 0391/567 – 1296; Bundesverkehrsministerium: 01888/300 30 60; KfW: 01801/33 55 77.

    II. Gewerbliche Wirtschaft/ Freie Berufe

    Land

    S-A übernimmt für Unternehmen, die durch das Hochwasser in wirtschaftliche Probleme geraten, Landesbürgschaften. Dafür stehen 50 Mio. € bereit. Ausfallbürgschaften können im Einzelfall bis zu 5 Mio. € betragen. Übernahme der Bürgschaft muss Kreditnehmer über sein Kreditinstitut beantragen. Beantragt werden können Landesbürgschaften von:
     

    - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen der Ernährungs-, Land- und
      Forstwirtschaft (außer Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion)
    - Angehörigen der freien Berufe
    - Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
    - Vermietern von gewerblichen Objekten, sofern diese überwiegend gewerblich genutzt werden


    Von KMU bisher 550 Anträge für die Hilfen in Höhe von je 15.000 € beim Landesförderinstitut (LFI ) eingereicht und bearbeitet. Von Soforthilfe des Landes in Höhe von 10 Mio. € wurden bisher 7,1 Mio. € ausgezahlt.
    Ansprechpartner: LFI Fr. Müller: 0391/589 1667, Fr. Zufelde: 589 1611 auch Hotline LFI: 0800/ 56 00 757. Anträge für Sofortprogramme einreichen: RP Magdeburg- Fr. Wimmler: 0391/ 567 2334, Fr. Schnitzendöbel: 567 2348; RP Dessau- Hr. Kuras: 0340/6506 550; Anträge für Sofortprogramm abrufen: IHK Magdeburg: 0391/5993 192 od. 56 93 400, IHK Halle-Dessau: 0345/2179 902 od. 21 26 238; Wirtschaftsförderung Landkreis Wittenberg, Fr. Zauner: 03491/63 63 70; Stadtverwaltung Wittenberg, R. Kaufhold: 03491/42 13 47; Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. (LVSA): 0391/59 82 200 und  0162/57 54 222; Handwerkskammern (HWK) Halle: 0345/29 99 300, Magdeburg: 0391/62 68 271. Infos über Landesbürgschaften: PWC-Deutsche Revision AG: 0391/ 53 72 160; Telefon-Seelsorge: 0800/11 10 111 od. 0800/ 11 10 222.

    Bund

    Soforthilfen

    Hilfen für nicht versicherte Schäden. Gefördert u.a. Reparaturaufwendungen an Sachanlagen und Immobilien, Ersatzbeschaffung, Schäden an Vorräten, Lagerbeständen, Halb- und Fertigprodukten sowie Aufwendungen zur Vermeidung von Schäden bzw. Verlust von Wirtschaftsgütern. Je Antragsteller kann erster Zuschuss in Höhe von 50 % der eingetretenen Schäden, max. 15.000 €, gezahlt werden. Als 1. Tranche werden Ländern sofort
    100 Mio. € zur Verfügung gestellt.
    Vol: 400 Mio. €, davon 200 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: LFI (s.o.), auch Fr. Petrat im Bundeswirtschaftsministerium, Tel.: 01888/6157152.

    Sonderprogramm "Hochwasser" im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)

    Berechtigter Personenkreis: Gewerbebetriebe (z.B. Verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen, mit überwiegend überregionalem Absatz), Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige Träger von wirtschaftsnahen Infrastruktureinrichtungen: Sonderprogramm von 170 Mio. € zur Förderung von arbeitsplatzsichernden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen mit modifizierten GA-Förderbedingungen, um Wiederherstellung von beschädigten Einrichtungen und Wirtschaftsgütern zu erleichtern. Für Wiederaufbau beschädigter Infrastruktureinrichtungen (z.B. Gewerbegebiete) in betroffenen Gemeinden soll eine bis zu 100 % Förderung ermöglicht werden. Die GA-Fördersätze für gewerbliche Investitionszuschüsse zur Wiederherstellung oder -beschaffung unbrauchbar gewordener Wirtschaftsgüter sollen deutlich angehoben werden. Volumen: 170 Mio. €, davon 85 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: Bundeswirtschaftsministerium, Referat Regionale Wirtschaftspolitik, Hr. Dr. Tetsch, Telefon: 030 / 2014-6203, oder Hr. Maus, Telefon: 030 / 2014-6156 und per E-Mail unter buero-ic1@bmwi.bund.de.

    Zuschussprogramm zur Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden

    Wie bei BürgerInnen, siehe oben.

    Programm zur Fortführung der beruflichen Erstausbildung

    Berechtigte: Ausbildungsbetriebe und Auszubildende in betroffenen Regionen: Bundesregierung hat mit Kammern vereinbart, dass diese für entfallene bzw. momentan nicht nutzbare Ausbildungsplätze Ersatzlösungen - möglichst in den selben Regionen - vermitteln. Vol: 16 Mio. €, davon 8 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Tel.: 01888/57- 0.

    Arbeitsmarktprogramm Hochwasserhilfe zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit

    Bund stellt Bundesanstalt für Arbeit (BA) 50 Mio. € zur Verfügung. Arbeitgeber können für die vom Arbeitsausfall betroffenen Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen, die dann Kurzarbeitergeld erhalten. Durch Sonderprogramm wird BA in die Lage versetzt, darüber hinaus die während der Kurzarbeit von Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen. Volumen: 50 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: Örtliche Arbeitsämter:        - Dessau:         0340/ 50 22 138
                                                                            - Magdeburg:  0391/ 25 7 0
                                                                            - Stendal:         03931/ 64 00
                                                                            - Wittenberg:   03491/ 43 80

    Hochwasser-Hilfsfonds bei der Deutschen Ausgleichsbank

    Zu Maßnahmen gehören Teilerlasse und Erlasse von Krediten für zerstörtes Betriebsvermögen zugunsten der in Bedrängnis geratenen Betriebe, um diese von den bestehenden Altverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu entlasten und neue Kreditspielräume zu eröffnen sowie Zuschüsse für neue Maßnahmen zum Wiederaufbau von unternehmerischen Existenzen. Einsatz dieser Mittel erfolgt, sofern dies zur Fortführung des Unternehmens und zur Sicherung der Arbeitsplätze erforderlich ist und nur dadurch das Weiterbestehen des Unternehmens gesichert werden kann. Voraussetzung ist, dass andere Fördermöglichkeiten soweit wie möglich genutzt werden. Von allen Beteiligten, z.B. von dem Unternehmen selbst, den Gläubigern des Unternehmens und der Kreditwirtschaft, werden zumutbare Eigenbeiträge erwartet. Kosten der Programmdurchführung können über Hilfsfonds abgerechnet werden. Vol: 600 Mio. €, davon 300 Mio. € aus Bundesmitteln.
    Ansprechpartner: Hotline der Deutschen Ausgleichsbank 01801 / 242 400. Internetadresse: www.dta.de

    Hilfe durch Kredite der Deutschen Ausgleichsbank

    Das für Existenzgründer bestimmte Eigenkapitalhilfeprogramm wird für Hochwassergeschädigte geöffnet. Die vom Unternehmensalter abhängige Antragsfrist wird aufgehoben. Eigenkapitalhilfe kann danach unabhängig vom Unternehmensalter beantragt werden. Eigenkapitalhilfe ist nachrangiges eigenkapitalersetzendes Darlehen für das keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Zinssatz beträgt in ersten beiden Jahren 0 % und steigt danach allmählich auf endgültige Höhe an. Tilgung beginnt nach 10 Jahren. Hinweis: Konkrete Ausgestaltung des Programms noch offen, Konditionen sollen wie bei Banken/Sparkassen sein.
    Ansprechpartner: Hotline der Deutschen Ausgleichsbank 01801 / 242 400 Internetadresse: www.dta.de.

    KfW-Sonderprogramm Hochwasser - Gewerbliche Antragsteller / Private Haushalte
    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat Kreditprogramm von 100 Mio. € aufgelegt. Hierzu zählen Maßnahmen zur Wiederherstellung von gewerblich genutzten Immobilien sowie Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen. Laufzeit beträgt 10 Jahre bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz liegt derzeit bei 3,45 Prozent nominal. Außerdem können Liquiditätshilfekredite sowohl zur Behebung von durch das Hochwasser verursachten Liquiditätsengpässen als auch zur Ersatzfinanzierung von vernichteten Lagerbeständen und zur Finanzierung von Aufräumarbeiten / Schlammentsorgung in Anspruch genommen werden (Laufzeit max. 6 Jahre). Privaten Haushalten steht das zweite Sonderprogramm zur Verfügung. Mittel aus diesem Programm können für selbstgenutztes Wohneigentum und vermietete Wohngebäude beantragt werden. Kreditslaufzeit beträgt 30 Jahre bei bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Zinssatz liegt bei zehnjährigen Zinsbindung bei nominal 3,25 % p.a., bei fünfjährigen Zinsbindung bei nominal 2,8 % p.a. Volumen: 100 Mio. €.
    Ansprechpartner: Informationszentrum der KfW, Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr Service-Nummer 0 18 01 / 33 55 77 oder per Fax 069/7 43 16 43 55 und per E-Mail unter iz@kfw.de.

    Drei-Stufen-Programm für Gewerbe, Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Pflegeheime

    Erste Stufe: Betrieben mit bis zu 200.000 € Schaden werden bis zu 35 % des Schadens bar aus Mitteln von Bund, Ländern und Gemeinden ersetzt, zusätzlich zu bereits gezahlten 15.000 € Soforthilfe max. 50.000 €, insgesamt als 65.000 €. Für 40 % des darüber hinaus investierten Eigenkapitals garantiert Bund. Summe wird 10 Jahre tilgungs- und 2 Jahre zinsfrei gewährt. Zweite Stufe: Unternehmen mit Schäden von 200.000 bis 1 Mio. €  erhalten bis zu 50 % vom Staat ersetzt. Dritte Stufe: Schäden von über 1 Mio. €  sollen in Einzelgesprächen an Rundem Tisch mit Kreditinstituten und Landesförderbanken gelöst werden. Außerdem: Unternehmen mit massiven Verlusten können für vergangene Jahr gezahlte Einkommenssteuer vom Finanzamt zurückverlangen. Abschreibungen auf vernichtetes Anlagevermögen können beliebig lange als Verlust geführt werden.

    Ansprechpartner: BMWi-Hotline: 01888 / 615 80 00.

    Steuerliche Erleichterungen
    Wie bei BürgerInnen, siehe oben. Außerdem: Anzeigefrist von Insolvenzen verlängert bis Jahresende (sonst 21-Tage-Frist), Unternehmen brauchen solange keine Steuern zahlen, bis sie wieder Gewinne erwirtschaften, BA übernimmt Arbeitger-Sozialbeiträge für Unternehmen, die das bei örtlichen Arbeitsämtern beantragt haben.
    Ansprechpartner: Finanzministerium S-A, Joachim Bentel, Tel. 0391/567 – 1296; Bundeswirtschaftsministerium Fr. Petrat: 01888/615 7152, Hr. Dr. Tetsch: 030/2014 6203; Bundesbildungsministerium:01888/ 57 0; Deutsche Ausgleichsbank: 01801/242 400; Örtlichen Arbeitsämter (s.o.).

    EU

    Bereits erteilte EU-Beihilfen für Betriebe und Geschäftsleute sollen erneut vergeben werden können, wenn Empfänger vom Hochwasser geschädigt. Laut Schröder wurde mit EU-Kommission vereinbart, dass Aufträge zur Behebung von Wasserschäden auch ohne EU-weite Ausschreibung erteilt werden können, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.

    III. Landwirtschaftliche Betriebe

    Land

    Für Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden werden bis zu 50 % der Schäden, max. 15. 000 € gezahlt. Für besonders schwergeschädigte Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Binnenfischerei hat Kabinett (3.9.) zusätzliches Hilfsprogramm beschlossen. Berücksichtigt werden Schäden, die nicht durch andere Programme, Versicherungsleistungen, Spenden, etc. ausgeglichen werden. Förderung erfolgt als Zuschuss bis 80 % des Gesamtschadens. Geplantes Volumen 10 Mio. €.
    Ansprechpartner: Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung: MD: 0391/ 256 90, Halle: 0345/23165, Halberstadt: 03941/6710 Stendal: 03931/6330 Dessau: 0340/23030 Weißenfels: 03443/2800; Finanzministerium Hr. Joachim Bentel: 0391/567 1296.

    Bund

    Soforthilfen

    Bund beteiligt sich an Hilfsprogrammen der vom Hochwasser betroffenen Länder mit max. 50% der bewilligten Mittel. Unternehmen, deren Existenz durch Ertragsausfall und Flächenschäden infolge Überflutung gefährdet ist. Unternehmen erhalten Zuschuss von bis zu 20 % des ermittelten Erlösausfalls (30 % in benachteiligten Gebieten). Vol: 20 Mio. € davon 10 Mio. € Bundesmitteln. Bundeslandwirtschaftsministerium hat betroffenen Bauern weitere finanzielle Hilfe zugesagt. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden bei finanzieller Soforthilfe betroffenen gewerblichen Unternehmen gleichgestellt, sagte Künast am 8.9.02. Der Pauschalbetrag zur Schadensregulierung für die Bauern wird von 15.000 auf 50.000 € angehoben. Sollte in einem Betrieb die Summe aber nicht ausreichen, um die Schäden zu beheben, werde eine betriebsspezifische Lösung erarbeitet.
    Ansprechpartner: Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (s.o.).

    Soforthilfeprogramm zugunsten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

    Begünstigt werden sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen durch das Hochwasser schwere Schäden an Flächen, Vieh, Gebäuden, Maschinen, Anlagen und anderen Wirtschaftsgütern entstanden sind. Volumen: 40 Mio. €, davon 20 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (s.o.).

    Arbeitsmarktprogramm Hochwasserhilfe zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit

    Wie bei Gewerblicher Wirtschaft/Freie Berufe, siehe oben.

    Erlass/Teilerlass von Investitionskrediten für zerstörtes Anlagevermögen bei landwirtschaftlichen Betrieben

    Für betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen will Bundesregierung gemeinsam mit Ländern Erlass / Teilerlass von Krediten für zerstörtes Betriebsvermögen gewähren. Bedeutet, dass bisher nicht getilgte Darlehensanteile von Banken nicht oder nur teilweise zurückgefordert werden, sofern trotz Förderung der ersatzweise angeschafften Investitionsgüter nur dadurch das Weiterbestehen des Unternehmens gesichert werden kann. Bundesregierung geht davon aus, dass Kreditwirtschaft wie im gewerblichen Bereich auch im Agrarsektor Zinszahlungen und Tilgung für Kredite geschädigter Unternehmen bis auf Weiteres aussetzen wird. Volumen: 14 Mio. €, davon 7 Mio. € aus Bundesmitteln.
    Ansprechpartner: Geschädigte sollte sich von seiner Bank beraten lassen.

    Hilfe durch Kredite

    Sonderkreditprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Landwirtschaftliche Rentenbank bietet Darlehen von 100 Mio. € zu günstigen Konditionen an. Neben Ersatzinvestitionen für hochwassergeschädigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (einschließlich Wohnhäuser) können Kredite auch für Beschaffung von Betriebsmitteln und kurzlebigen Wirtschaftsgütern verwendet werden. Liquiditätshilfedarlehen werden mit Laufzeit von vier Jahren angeboten und sind wahlweise mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Nominalzinssatz dieser Darlehen beträgt z. Z. 4,4 %. Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen können auch Kredite mit anderen Laufzeiten beantragt werden. Darlehen werden geschädigten Landwirten bis zu einer Darlehensobergrenze von 500.000 € gewährt. Kreditanträge sind formlos an die Hausbank zu richten. Informationen im Internet unter www.rentenbank.de, Tel.: 069/ 2107 – 0.

    Steuerliche Erleichterungen und Drei-Stufenprogramm auch für Landwirtschaft
    Wie bei Gewerblichen Betrieben, siehe oben, II.

    EU

    Für vom Hochwasser betroffenen Landwirte werden Prämienzahlungen der EU von November auf September vorgezogen und Futtermittel zu deutlich verbilligten Preisen abgegeben. Für deutsche Landwirte kommen dabei 516 Mio. €  zusammen. Außerdem ist ein großzügiges Kreditprogramm geplant. Bisherige Brachflächen sollten mit Einverständnis der EU vorübergehend wieder genutzt werden können. Bundeslandwirtschaftsministerin Künast geht davon aus, dass EU weitere 50 Mio. € für die Bauern zur Beseitigung von Hochwasserschäden bereitstellt. Flächenzahlungen für best. Kulturpflanzen und Flächenstillegungen werden sofort, anstatt erst ab 16.11.02, ausgezahlt.

    IV. Kommunen / Länder

    Land

    Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG) hilft Landkreisen, Städten und Gemeinden mit kostenfreier Beratung zur Beseitigung von Schäden an kommunaler Infrastruktur, zur Einleitung und Koordinierung der Planungsschritte zum Wiederaufbau, für schnelle Vermittlung planerischer und ingenieurtechnischer Fachkompetenz und zur effizienten Nutzung staatlicher Hilfen. Möglichkeit besteht bis Ende September 2002.
    Ansprechpartner: Tel.0391/ 850 3470 oder eMail hochwasser@saleg.de. Auch Ansprechpartner der Kommunen bei anderen Kommunen: „Kommunen helfen Kommunen“ SGSA Hr. Jürgen Leindecker: 0391/5924 300; Landkreistag: „Landkreise helfen Landkreise“, Hr. Enrico Ruby, Tel: 0391/ 56 531 35.
    Hinweis: für gemeinnützige Träger (Kulturvereine usw.) gilt das kommunale Infrastrukturprogramm - da diese Mittel aber autonom von den Gemeinden vergeben werden können (keine Verwaltungsvereinbarung) haben diese faktisch keinen Rechtsanspruch (plastisch gesagt: wenn einem Bürgermeister/Vergabegremium ein Verein politisch nicht gefällt, braucht er ihm wegen "anderer Prioritäten bei der Hilfe-Verteilung" nichts zu geben...)

    Bund

    Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden

    Im Rahmen des Infrastrukturprogramms können insbesondere vom Hochwasser beschädigte Innenstädte, Kulturstätten, soziale Infrastrukturen wie Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen und Altenheime sowie technische Infrastruktur wie Straßen, Plätze, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen (Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen, Abfallbeseitigungsanlagen, abschwemmgefährdete Altlasten, Hochwasserschutzanlagen) gefördert werden. Um schnelle Wirksamkeit des Programms zu gewährleisten, verständigten sich Bund und Länder darauf, alle Maßnahmen als förderfähig anzuerkennen, die seit dem Hochwasser eingeleitet worden sind und auch Zwischenfinanzierungskosten in Förderung einzubeziehen. Auch früher geförderte Maßnahmen können zur Beseitigung von Hochwasserschäden erneut gefördert werden. Volumen 1,2 Mrd. €, davon 600 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: SALEG, Tel.0391/ 850 3470 oder eMail hochwasser@saleg.de; Ministerium für Bau und Verkehr, Abt. II Städtebau: Tel: 0391/567; Hotline des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: 01888/3003060.

    Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

    Maßnahmeschwerpunkt der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gilt Wiederaufbau der durch das Hochwasser zerstörten und geschädigten Infrastruktur im ländlichen Raum. Dazu zügige Wiederherstellung der zerstörten Hochwasserschutzanlagen, insbesondere der Deiche. Daneben aber auch umgehende Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung. Auch im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Wege einschließlich der dazugehörigen Bauwerke wie Brücken umfangreiche Investitionen durchzuführen sein. Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe werden von Ländern durchgeführt und von Bund und Ländern im Verhältnis 60 : 40 gemeinsam finanziert. Soweit EU-rechtliche Förderbedingungen erfüllt werden, können in neuen Ländern als Ziel 1-Gebiete bis zu 75 % EU-Mittel zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Anspruch genommen werden. Für Sicherungsmaßnahmen im laufenden Jahr, werden Ländern 10 Mio. € zur Verfügung gestellt. Aus Fonds "Aufbauhilfe" werden 2003 zusätzliche Bundesmittel für GAK-Maßnahmen 320 Mio. € bereitgestellt. Vol: 520 Mio. €, davon 320 Mio. € aus Bundesmitteln. Zusätzlich gibt es noch Soforthilfe zur kurzfristigen Deichsicherung, Umfang 16,7 Mio. €, davon 10 Mio. € vom Bund.

    Programm zur Beseitigung von Hochwasserschäden an von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Einrichtungen
    Wiederherrichtung z.B. von Forschungseinrichtungen, Hochschulbauten und überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Volumen: 40 Mio. €, davon 20 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: Bundesbildungsministerium, Hr. Roesler, Tel: 01888/57 2254.

    Sonderprogramm "Hochwasser" im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)

    Berechtigte: Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige Träger von wirtschaftsnahen Infrastruktureinrichtungen, Gewerbebetriebe (z.B. Verarbeitendes Gewerbe; Handwerk, Dienstleistungen, mit überwiegend überregionalem Absatz), ist Sonderprogramm von 170 Mio € zur Förderung von arbeitsplatzsichernden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen mit modifizierten GA-Förderbedingungen, um Wiederherstellung von beschädigten Einrichtungen und Wirtschaftsgütern zu erleichtern. Für Wiederaufbau beschädigter Infrastruktureinrichtungen (z.B. Gewerbegebiete) soll eine bis
    100 % Förderung ermöglicht werden. GA-Fördersätze für gewerbliche Investitionszuschüsse zur Wiederherstellung oder -beschaffung unbrauchbar gewordener Wirtschaftsgüter sollen deutlich angehoben werden.
    Volumen: 170 Mio. €, davon 85 Mio. € Bundesmittel.
    Ansprechpartner: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat Regionale Wirtschaftspolitik, Hr. Dr. Tetsch, Telefon: 030 / 2014-6203, oder Hr. Maus, Telefon: 030 / 2014-6156.

    Programm zur Behebung von Hochwasserschäden an Kulturgütern

    Schwerpunkt in Dresden und in Dessau / Wörlitz. Die zwingend notwendigen Sanierungen betreffen vor allem technische Einrichtungen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Museums- und Bühnentechnik, Elektronik und Fuhrpark), Bauwerke (Reinigung, Trockenlegung, Statik) und Ausstattung der Kulturstätten. Vol: 100 Mio. €, davon 50 Mio. € aus Bundesmitteln.
    Ansprechpartner: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg, Fr. Reichmann, Tel.: 0391 / 5673858, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz erhält 1,2 Mio. Euro aus 6- Mio. € -Sofortprogramm des Bundeskulturministeriums, Kulturstiftung des Bundes in Halle: 0345/2997 222.

    EU

    Regionale Hilfe aus Europäischem Sozialfonds (ESF)
    Mittel aus dem ESF (bis 10.000 € je Maßnahme) sollen in betroffenen Kommunen Hilfsprojekte fördern. Hierfür soll in Kürze Regiestelle eingerichtet werden.
    Ansprechpartner: Bundesfamilienministerium, Tel: 01888/ 682 1817.

    Außerdem: EU-Kommission hat Flexibilität und Entgegenkommen der EU-Kommission bei Bewältigung der Hochwasserschäden in S-A zugesichert. Einer Änderung des Kofinanzierungsschlüssels bei den Strukturfonds stehe aus haushaltspolitischer Sicht nichts entgegen. Paqué bezeichnete bisherigen Schlüssel der Kofinanzierung machen es unmöglich, die von der EU versprochenen Mittel für Schadensbeseitigung zu nutzen. Bislang muss
    S-A rund 50 % gegenfinanzieren. Angestrebt wird Anteils-Senkung auf 25 %. Deutsche Hochwassergebiete können auf bis zu 12 Mrd. € Unterstützung von der EU hoffen. EU bezifferte Schäden in Deutschland mit
    15 Mrd. €. Das Geld für die geplante EU-Hilfe soll innerhalb vorhandener Förderprogramme umgeschichtet, als günstiger Kredit vergeben und zum Teil auch zusätzlich bereitgestellt werden. Löwenanteil machen Umverteilungen innerhalb der bestehenden EU-Strukturfonds aus. Nach Schätzungen der Brüsseler Behörde kämen so für Ostdeutschland 5 bis 10 Mrd. € zusammen. Dabei geht es um Fördermittel für strukturschwache Gebiete, die im Zeitraum bis 2006 noch nicht für bestimmte Projekte zugesagt sind. 1,12 Mrd. € könnten aus Reservetopf der Strukturfonds kommen, über den eigentlich erst 2004 verfügt werden sollte. Zusätzliches Geld soll aus neuem EU-Katastrophenfonds kommen, der noch 2002 eingerichtet und mit 500 Mio. € ausgestattet werden soll.

     

     

    Quellen:
    http://www.bundesregierung.de/Anlage437266/Hilfsmaßnahmen-Katalog.pdf
    http://www.bundesregierung.de/emagazine_entw,-437268/Hilfe-fuer-Opfer-von-Flutschae.htm; http://www.bitterfeld-online.de/flut/index.html;
    http://www.lfi-lsa.de/sites/hochwass.html;

    http://www.komsanet.de; (hier sind u.a. Anträge auf Hilfe für BürgerInnen und Unternehmen abrufbar)
    http://www.wittenberg.de/seiten/aktuell/hochwasser2002.html;
    http://www.dessau.de/main/deu/index_0.htm;
    http://www.sachsen-anhalt.de/service/hochwasser.htm;
    http://www.sachsen-anhalt.de/service/index.htm;
    http://www.mi.sachsen-anhalt.de/rpd/presse/pm08602.htm;
    http://www.mi.sachsen-anhalt.de/rpm/
    http://www.magdeburg.ihk.de/;
    http://www.halle.ihk.de/;
    http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/stk/2002/557_2002.htm;
    http://www.mz-web.de;

    MZ vom 29.8.02.