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Sehr
geehrte Frau Präsidentin,
meine
Damen und Herren, die PDS-Fraktion schlägt Ihnen mit
der vorliegenden Drucksache 4/79 vor, die Geschäftsordnung des Landtages von Dieser Vorschlag kommt nicht von
ungefähr, er setzt die Diskussion fort, die mit der Drucksache 3/2294 der PDS
und dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion 3/2341 in der Dritten
Legislaturperiode zum Beschluss des Landtages erhoben wurde. Dieser Beschluss hat jedoch einen
Haken. Er bezieht sich nur auf die
Tätigkeit der Landesregierung, ähnlich wie der § 151a der Gemeinde- und § 73a
der Landkreisordnung Sachsen-Anhalt. Der Landtag selbst und seine Fraktionen sind
davon unberührt. Aber genau dieser Punkt soll nunmehr geregelt werden,
da das bisherige stillschweigende Einvernehmen zwischen den Fraktionen in
kommunalrelevanten Themen die kommunalen Spitzenverbände zu hören
offensichtlich von Seiten der Koalitionsfraktionen gebrochen wird. Auch wenn die CDU-Abgeordneten Stahlknecht,
Hacke und weitere argumentieren, dass das Verhalten unserer Fraktion im
Innenausschuss populistisch oder theatralisch gewesen sei, möchte ich heute und
hier feststellen, dass die Anhörungsverfahren in der Dritten Legislatur mit den
kommunalen Spitzenverbänden in einer Situation durchgeführt wurden, wo noch
nahezu keine gravierenden Änderungen der Gebietsreform eingetreten waren, wo
noch keine rd. 500 Bürgeranhörungen bzw. –bescheide durchgeführt worden sind.
Dies jetzt als ausreichend hinzustellen ist
nicht nur arrogant, es degradiert Bürgerwillen und bürgerschaftliche
Verantwortung als Nebensache. Eben weil es unserer Fraktion um
die Wichtung der Argumente bei wichtigen
Entscheidungen, die alle Kommunen des Landes betreffen , ging, welche durch die
Koalitionsfraktionen weggestimmt wurden, sahen wir uns als Opposition gezwungen
einer solchen Ignoranz nicht Tor und Tür zu öffnen und haben uns zu dem
genannten Verhalten entschlossen. Die kommunalen Spitzenverbände sind
nicht irgend ein Verein oder Verband oder beliebige
Gruppe. Sie sind die Interessenvertreter aller Städte und Gemeinden
sowie Landkreise. Ihre Argumente ungeprüft ohne die Stellungnahme der
Landesregierung bzw. der betroffenen Fraktionen vom Tisch zu wischen ist nicht
nur undemokratisch, sie verletzen auch die Würde dieses hohen Hauses. Während in den vorherigen
Legislaturperioden, werte Mitglieder der Koalitionsfraktionen, nicht zuletzt
ihr jetziger Justizminister, Herr Becker, auch inhaltlich getragen durch unsere
Fraktion wiederholt darauf aufmerksam gemacht hat, dass auch bei
Gesetzesvorlagen aus den Fraktionen die Gesetzesfolgen abzuschätzen seien, ist
dies durch ihr Verhalten offensichtlich schon ad acta gelegt. Es spricht schon Bände, wenn sich
Herr CDU-Abgeordneter Stahlknecht nicht gerade vornehm dahingegen äußert, dass
in den weiteren Verfahren zur Funktionalreform das Spiel der Anhörungen der
kommunalen Spitzenverbände wieder aufgenommen wird. Nein, meine Damen und Herren,
Anhörungen sind kein Spiel, sie dienen dazu, dass der Landtag bevor er
entscheidet die unterschiedlichen Argumente austauscht, prüft und dann zu einer
sachgerechten Entscheidung findet. Dies ist Inhalt und Ziel unseres
Antrages auf Änderung der Geschäftsordnung. Offensichtlich sind zur Zeit die Bundestagswahlen, die „Einlösung“ von
Versprechen der Landtagswahl höhere Interessen als die Vertretung der
Interessen aller Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Kommunen, die
Zukunftsfähigkeit von Sachsen-Anhalt. Meine Damen und Herren, mir ist bewusst, dass zur
Überweisung in den Ältestenrat mindestens 24 Stimmen benötigt werden. Darum
bitte ich Sie, dieser Überweisung zuzustimmen und diesen Antrag im Zusammenhang
mit der beabsichtigten generellen Überarbeitung der Geschäftsordnung
einzuordnen. Bedenken Sie bitte, es gibt auch
ein Leben nach der Wahl und nicht zuletzt ist der entscheidende Punkt die
zukünftige Entwicklung unseres Landes, die Gestaltung des Lebens und der
Lebensumstände mit den Menschen. Ich danke für die Aufmerksamkeit |