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Gegenüberstellung der
beiden Gemeindemodelle |
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Modell |
Einheitsgemeinde (EG) |
Verbandsgemeinde (Entwurf) (VG) |
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Größe |
mehr als 7.000 Einwohner |
mehr als 10.000 Einwohner |
| Körperschaft |
Kommunale Gebietskörperschaft |
Körperschaft des öffentlichen Rechts |
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Organe |
direkt gewählter Gemeinderat und Bürgermeister (hauptamtlich) |
direkt gewählter Gemeinderat, aus seiner Mitte gewählter Vorsitzender (Repräsentant), vom Verbandsgemeinderat bestellter hauptamtlicher Verbandsgemeindedirektor (6 Jahre) |
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Untergliederungen |
Ortsteile nach Ortschaftsverfassungsrecht |
Mitgliedsgemeinden ab 1.000 EW und Ortsteile nach Ortschaftsverfassungsrecht |
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Befugnisse des Bürgermeisters EG bzw. Verwaltungsdirektors VG |
Widerspruchsrecht nach §§ 62 und 63 GO LSA; Teilnahmepflicht an den Sitzungen
des Gemeinderates und seiner Ausschüsse; |
kein Widerspruchsrecht nach §§ 62 und 63 GO LSA; |
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deren Organe |
direkt gewählter Ortschaftsrat und aus seiner Mitte gewählter ehrenamtlicher Ortsbürgermeister |
direkt gewählter Gemeinderat und ehrenamtlicher
Bürgermeister |
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Aufgaben EG, VG |
Aufgabenallzuständigkeit sowohl für eigenen als auch für
den übertragenen Wirkungskreis |
Aufgabenallzuständigkeit für den übertragenen
Wirkungskreis und für ausgewählte Bereiche des eigenen Wirkungskreises, z.B.
Flächennutzungsplan, Schulen, KITA’s, Brand- und Katastrophenschutz,
zentrale Sozial- und Sporteinrichtungen, Aufgaben für Wasser-ver- u.
Abwasserbeseitigung, Schiedsstellengesetz und Hilfe in
Verwaltungsangelegenheiten, |
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Aufgaben der Untergliederungen Ortsteile |
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Aufgabenzuständigkeit für die nicht übertragenen Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises, einschl. Satzungs-recht. Haushaltssatzungsrecht, |
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Verwaltung |
eine Verwaltung, Chef der Verwaltung ist der hauptamtliche Bürgermeister |
eine Verwaltung, sowohl für die VG und die
Mitgliedsgemeinden, |
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Verwaltung |
ehrenamtliche Ortsbürgermeister und max. eine Bürokraft |
ehrenamtliche Ortsbürgermeister, keine Bürokraft |
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ehrenamtlicher Rat EG - VG |
Zuständig für alle Aufgaben der Gemeinde |
Zuständig für die übertragenen Aufgaben der Gemeinde |
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ehrenamtlicher |
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Zuständig für alle nicht übertragenen Aufgaben des
eigenen Wirkungskreises; |
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Ausschüsse EG - VG |
sowohl beratende als auch beschließende Ausschüsse |
sowohl beratende als auch beschließende Ausschüsse |
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Ausschüsse Mitgliedsgemeinde Ortsteil |
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Finanzen, EG u. VG |
Finanzzuweisung nach FAG und eigene Einnahmen |
anteilige Finanzzuweisung nach FAG und Umlage pro Einwohner |
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Finanzen Mitgliedsgemeinde Ortschaft |
entspr. übertragener Aufgaben nach Gebietsänderungsvertrag |
anteilige Zuweisung nach FAG und eigene Einnahmen; |